Full text: Wetzlarische Nebenstunden (Th. 81 (1769))

Ob propter Bona paraphernalia eine 
38 
8) das Vorgeben der Klägerinnin von 
dem auf 14000. fl. sich belaufenden Werth der 
Mütterl. Erbschafft, und von dem vor 3000. fl. 
überlassenen Guth zu Eschersheim in nudo as- 
serto bis jetzo beruhet, auch so viel letzteres ins= 
besondere betrif 
9) das von Stuͤltersheim, als jetzigen 
Eigenthuͤmers des Eschersheimischen Guths, an 
die Appellantin von Weveld abgelassenes und 
von derselben producirtes Schreiben besaget, 
daß unter denen von der Obristin von Seeligen¬ 
cron hinterlassenen wenigen Briefschaften, das¬ 
jenige, was Appellantin verlangt habe, (welches 
vermuthlich der angezogene Vergleich ist) keines¬ 
weges, ja nicht einmal das schlechteste Blaͤttgen 
Papier so dahin anwiese sich gefunden habe, und 
dann bey solchen Umständen 
10) der Appellantin angeführte Rationes 
ihre Beantwortung von selbsten erlangen, so 
wurde dahin geschlossen, daß sie den Grund ihrer 
Klage, so viel die Bona materna immobilia be= 
trifft, bis jetzo nicht erwiesen, noch etwas bey= 
gebracht haben, deßhalben Beklagter zu deren 
Ersetzung schuldig erachtet werden koͤnnte. Je= 
doch köͤnnte denen Klaͤgerinnin zu allem Ueber¬ 
fluß ein besserer Beweiß diesertwegen vorbehal¬ 
ten dem Beklagten auch zugleich injungirt wer¬ 
den, die solche materna concernirende= und bey 
ihm vorhandene Instrumenta tamquam com¬ 
munia denen Klaͤgerinnin heraus zu geben. 
16. 
Eine andere Beschaffenheit scheinet es zum 
theil 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer