aufhöre von dieser Qualität zu seyn,rc. 101
durch ihre widerspenstige Bezeugung gegen den
Magistrat, nach Zeugnis dessen Berichts, beyna¬
he ein Tumult und Aufruhr unter gesamter
Bürgerschafft entstehen wollen, so fiele auch
Impetratischem Theil überhaupt hierunter ei=
ne temeritas litigii so weit zu Schulden, daß
paritorie plene cum condemnatione in ex¬
pensas nach der gewöhnlichen Formul Mense
April. 1767. zu erkennen war, und zwar um so
mehr, als hier die Policey nicht nur occasio li-
tis, sondern das wahre und alleinige Obje¬
ctum Litis gewesen und Partes üͤber keine Nul¬
litäten, noch tumultuarisch- oder despotisches
Verfahren sich zu beschwehren hatten; mithin
meine Nebenstunden P. 7. c. 3. §. 7. P. 1. c. 4.
§. 6. keine statt gefunden.
VI.
Ob der Verzicht einer Adelichen
Tochter, oder vielmehr das Pactum reser¬
vativum, welches man denen Renuncia-
tionibus anzuhaͤngen pflegt, der
Grund des Regres-
ses seye.
§. 1.
Sn Causa Onz von der Ley contra von Vo=
decisae
hensteinische Allodial-Erbinnen
Cita¬
Max-Planck-Institut für