Ob Praescriptio conti
rium statt rc. 127
derentwegen aufgelauffen, nach rechtlicher Er=
mäßigung zu entrichten und zu bezahlen schuldig
seyn solle.
Dann bleibt der mitinteressirten Schöpp= |
lerischen Ehefrau und andern Creditoren allen=
falls ihre weitere jura locis competentibus &
respective praeventis coram Senatu Imo zu
verafterfolgen unbenommen, sondern vorbe=
halten.
V
VII.
Ob Praescriptio contra Precarium
statt habe
insonderheit bey Fundis
publicis.
It. Vom Furto
usus.
§. 1.
on den ächten und unächten Kennzeichen ei=
nes Precarii habe ich in diesen Nebenst.
P. V. Abh. VIII. gehandelt.
Daß solche Ausführung hierbey voraus zu
setzen, ist leicht begreiflich. Auf obstehende Fra=
ge kam es an
Jn Sachen des Metzger=Handwerks z | |
Franckfurt ,
contra
Das Stadt=Rechneyamt daselbst. Appellat.
Max-Planck-Institut für