Max-Planck-Institut für
Georg. Henr. Linckii Consilia.
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Norimb. Aduocato Ord. No¬
rimbergae 1738. fol. II Alphab.
15 Bogen.
der weitlaͤuftige Titel dieses Buches
uͤberhebet uns der Bemuͤhung die
auf selbigem enthaltene Sachen zu
Awiederholen. Wir haben zwar
einen sehr geseegneten Ueberfluß von
Consiliis und Responsis. Bey nahe hatten wir
die wichtigsten Ursachen uns uͤber deren unge¬
heure Anzahl zu beschweren. Und wir sind ge=
wiß versichert, daß der Schaden, der durch
deren uͤberhaͤufte Menge der Rechtsgelehrsam¬
keit zugefuͤget worden/ unersetzlich sey. Nichts
destoweniger hat sich Herr D. Lincke bewegen
lassen, seine im Nahmen der Juristen-Facul¬
tät zu Altorff ausgesprochene Urtheile dem
Drucke zu uͤberlassen, und durch solche die An¬
zahl der rechtlichen Ausspruͤche zu vermehren.
Seine Grunde, mit denen er sein Vorhaben
rechtfertigen will, kommen darauf an: Der¬
ienige Theil der Rechtsgelehrsamkeit, welcher
mit der Entscheidung und Beylegung gerichtli¬
cher Streitigkeiten zu thun hat, sey einem gros¬
sen und unerschöͤpfflichen Meere gleich. Je
mehr rechtliche Fragen bereits entschieden sind
ie mehrere bleiben uneroͤrtert uͤbrig. Der ge¬
rinaste Umstand bey einer Sache erreget in dem
Gemuthe des Richters unaufloßliche Zweiffel,
und verursachet ihm in Abfassung der Urtheile
un=