Full text: Juristischer Bücher-Saal, oder Gründliche Nachricht von denen neuesten juristischen Büchern, derer berühmtesten Rechts-Gelehrten Leben, und andern zur Rechts-Gelahrheit dienenden Sachen (St. 7 (1738))

Neue Bücher. 
648 
Rechtsgelehrsamkeit anrichten, sondern auch, daß der 
methodus mathematica gantz und gar nicht bey Erklä 
Ja es 
rung der Gesetze koͤnne gebrauchet werden. 
entstehen daraus die allergroͤsten Irrthuͤmer. Also 
beschreiben die Neulinge ein Vermächtniß: quod sit 
loco pacti successorii specialis, welches schnur stracks 
wieder die ersten Grund-Sätze der Rechtsgelehr¬ 
samkeit laͤuffet, indem zur Guͤltigkeit eines Vertrags 
zweyer oder mehrer Personen Einwilligung erfordert 
wird, auch solcher nicht wiederruffen werden kan. 
Ein Vermachtniß hingegen bloß auf dem Willen des 
testatoris ankömmt, und beständig wiederruffen wer= 
den kan. Wer aber den methodum mathematicam, der 
an und vor sich selbst nicht gantz verwerflich, überall 
ohne Vernunfft und Uberlegung anbringen will, der 
hat alle Klugheit und Wahrheit aus seinem Gemu= 
the verbannet, und hat sich gar wohl vorzusehen daß 
b. verwandelt, und d 
er nicht endlich gar in X 
ein anderer ACTEON und NARCISSVS werden möge. 
Denn diese kuͤnstliche Leute, die in der Rechtsgelehr¬ 
samkeit uns mit aller Gewalt den methodum mathe- 
maticam aufdringen wollen, verstehen wahrhafftig 
dieselbe nicht, oder stellen sich unter dem Bilde der 
Rechtsgelehrsamkeit eine selt same Mißgeburth ih¬ 
rer verderbten Einbildung vor. Z. E. möchten wir 
wohl gerne die peinliche Rechtsgelehrsamkeit, oder 
die Art vor dem Handels=Gerichte zu verfahren, me¬ 
thodo mathematica lesen. Was duͤrfften hier nicht 
vor ungereimte und seltene Gespenster zum Vorschein 
kommen? Aber so gehet es, wenn man, indem man 
das Vorurtheil des Ansehens aus der gantzen Welt 
verbannen will, seine eigene Vernunfft unter dem 
Gehorsam eines sich erwehleten Abgotts schändlich 
gefangen nimmt. Der Herr Verfasser verspricht 
zugleich, seine angefangene Arbeit fortzusetzen 
16. 
und bedienet sich der Worte SCIOPPII in infamia Fa- 
MIANI: Haec interim Nouaturientes sibi velut in ante¬ 
cessum persoluta boni, spero, consulent, et ex isto, 
veluts methodici conuluatoris gustu, aut promulside, 
quantae 
oge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
13.
	        
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