Full text: Historischer Schauplatz vornehmer und berühmter Staats- und Rechts-Gelehrten ([1] (1710))

berühmt. Staats= und Rechtogel. 237 
denn Staats-Secretarius, daß ihr das gethan? 
De Thou. Nein / aber weil der König mir es be= 
fohlen / habe ich es thun müssen. Cardinal: Habt 
ihr deßwegen einige Vollmacht auffzuweisen? De 
Thou: Ja / des KönigsWorte / und einen schrifft= 
lichen Befehl. Cardinal: Der Herr von Cinq- 
Mars hat doch davon nichts gesaget. De Thou: 
Er hat unrecht gehandelt / daß er nichts davon 
gesaget/ denn es ist ihm ja so wol als mir befohlen 
worden. Cardinal: Woist derselbe Befehl? De 
Thou: Er ist in guter Hand / und kan vorgezei= 
get werden/ wenn es vonnoͤthen. Hierauff hat 
sich der Hertzog von Orleans gegen die Königl. 
Deputirte / unter andern wegen des Herrn de 
Thou also erkläret / und vielmehr ausgesaget / der 
Herr de Thou habe den Hertzog von Beaufort 
von wegen des Ober=Stallmeisters Cinq-Mars, 
besuchet / und demselben eine Verbindung mit 
dem Herrn le Grand (oder Cinq-Mars) ange¬ 
tragen/ sonsten aber von dem Handel mit Spa¬ 
nien Anfangs nichts gewust / weil er / der Hertzog 
von Orleans, den Herrn de Thou zu seinen Sa= 
chen nicht begehret haͤtte/ in Erwegung / daß der¬ 
selbe viel Freunde und Verwanden hatte / und 
also die Heimlichkeiten schwerlich wuͤrde bey sich 
behalten können / worauff Cinq-Mars habe geant¬ 
wortet / man wurde uͤbel verhindern köͤnnen / daß 
der Herr de Thou nichts davon solle erfahren: 
allein von dem Tractat mit Spainien solte er nichts 
wissen / und solcher niemanden als ihm / dem 
Fontrailles, dem Hertzog von Bouillon, und noch 
einem andern bewust seyn. Als auch Cinq-Mars 
den 9. Sept. 1642. zu Lyon auf Pierre Encise ab= 
gehö= 
Max-Planck-Institut für
	        
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