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Verbindlichkeit, ihre Gränzen / S. 422.
siehe Verpflichtung im engern Sinne, 421.
vollkommene und unvollkommene, erklärt, 11. Note.
Verbot, erklärt, 244.
Verbrechen, erklärt, 195.
Verbrecher, verurtheilte zum Tode / sind sogar testamentsfähig /
333.
Verdingungsvertrag, im Gegensatz von Veräusserungsvertrag ¬
/ erklärt, 468.
Vereine, bürgerliche, auf welche das Bernische Civilrecht Rücksicht =
nimmt, 143.
Vergehen, erklärt, 195.
Verjährung / schon angehobene, wie fern sie kann unterbrochen
werden oder nicht, 304, 305.
ihre Bedingungen und Dauer nach den Berner Gesetzen / abgehandelt, =
299 -302.
erklärt, 293.
erlöschende, siehe Ersitzung.
erwerbende, abgehandelt, 294 -305.
erwerbende, erklärt, 294.
als Erwerbungsgrund, abgehandelt, 291-305.
ihre Folgen, 293.
Gegenstände, die dadurch können erworben werden / oder nicht,
296 =299.
Hindernisse derselben / ungeachtet der Verjährbarkeit der Sachen, =
302 =304.
ihr gesetzlicher Ursprung und Geschichte / 294=296.
ihre gerichtliche Wirkung / 302.
Verkauf, 492.
Verkäufer, 492.
dessen allgemeine Verpflichtungen gegen den Käufer, 502.
Vermuthung, rechtliche/ 357.
Verpflichtete, wie fern sie durch Zwang zur Erfüllung ihrer
Verpflichtung angehalten werden können / 423.
lärt, 421, 422.
rn Sinnee
Verpflichtung, im enge
Verpflichtungen, müssen sowohl physisch als rechtlich möglich
seyn, 423.
Verschlagniß, 476.