Metadaten : Theoretisch-praktischer Commentar über das positive Civilrecht des Kantons Bern (1)

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Verbindlichkeit,  ihre  Gränzen  /  S.  422.
siehe  Verpflichtung  im  engern  Sinne,  421.
vollkommene  und  unvollkommene,  erklärt,  11.  Note.
Verbot,  erklärt,  244.
Verbrechen,  erklärt,  195.
Verbrecher,  verurtheilte  zum  Tode  /  sind  sogar  testamentsfähig  /
333.
Verdingungsvertrag,  im  Gegensatz  von  Veräusserungsvertrag ¬
  /  erklärt,  468.
Vereine,  bürgerliche,  auf  welche  das  Bernische  Civilrecht  Rücksicht =
  nimmt,  143.
Vergehen,  erklärt,  195.
Verjährung  /  schon  angehobene,  wie  fern  sie  kann  unterbrochen
werden  oder  nicht,  304,  305.
ihre  Bedingungen  und  Dauer  nach  den  Berner  Gesetzen  /  abgehandelt, =
  299  -302.
erklärt,  293.
erlöschende,  siehe  Ersitzung.
erwerbende,  abgehandelt,  294  -305.
erwerbende,  erklärt,  294.
als  Erwerbungsgrund,  abgehandelt,  291-305.
ihre  Folgen,  293.
Gegenstände,  die  dadurch  können  erworben  werden  /  oder  nicht,
296  =299.
Hindernisse  derselben  /  ungeachtet  der  Verjährbarkeit  der  Sachen, =
  302  =304.
ihr  gesetzlicher  Ursprung  und  Geschichte  /  294=296.
ihre  gerichtliche  Wirkung  /  302.
Verkauf,  492.
Verkäufer,  492.
dessen  allgemeine  Verpflichtungen  gegen  den  Käufer,  502.
Vermuthung,  rechtliche/  357.
Verpflichtete,  wie  fern  sie  durch  Zwang  zur  Erfüllung  ihrer
Verpflichtung  angehalten  werden  können  /  423.
lärt,  421,  422.
rn  Sinnee
Verpflichtung,  im  enge
Verpflichtungen,  müssen  sowohl  physisch  als  rechtlich  möglich
seyn,  423.
Verschlagniß,  476.
            
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