Objekt : Schilling, Ernst Moritz: Handbuch des Mühlenrechts

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entweder  in  der  Breite  oder  Tiefe,  und  wenn  dieses  nicht
angehen  sollte,  durch  die  Anlage  von  Dammen  auf  beiden
)
Ufern  verschafft  werden
..
1)  Wenn  nun  zu  Regulirung  eines  Flusses  die  Normalbreite ¬
  bestimmt  werden  soll,  dann  ist  die  Berechnung  folgende: ¬
  z.  B.  62  UF.  des  Fluß-Prosils  sollen  31"  vermittelte ¬
  Breite  geben;  was  für  eine  Breite  geben  75  F.
72  0Z.  für  das  Fluß=Profil,  welches  derselbe  bei  gleich
.
hohem  Wasserstande  haben  muß  |  |
—
.
31'X750F. -
  720Z.
——
—
-  375
vermittelte  Breite  für
....
62  L
das  Fluß=Profil.  Wenn  aber  der  hinzukommende  Flächeninhalt =
  des  Fluß=Profils  als  13  QF.  72Z.  in  der  Tiefe
des  Flusses  hergestellt,  und  die  vermittelte  Breite  von  31'
nach  dem  Quer=Profile  beibehalten  werden  soll,  dann  ist
die  Berechnung  folgende:  z.  B.  62  JF.  Flächeninhalt  des
.
Fluß=Provils  geben  einen  Wasserstand  von  dem  Wasserspiegel =
  bis  auf  die  Sohle  des  Flusses  von  21  Höhe,  was  geben
75F.  72  Z.  oder  751  F.  für  einen  Wasserstand?
X754F.
2"
—  —
Wasserstand  vom  Wasserspie=  |  |
62  QF.
gel  bis  auf  die  Sohle  des  Flusses  für  das  Quer=Prosil.
Demnach  muß  nun  die  Sohle  des  Flusses  nach  der  Unter2½ ¬

gehoben  werden.  —  Kommt  hierzu  noch
mühle  zu  5
ein  kleiner  Fluß,  so  muß  der  Hauptfluß  im  ersten  Falle
noch  erweitert,  und  im  zweiten  noch  vertieft  werden.
§.  22.
Bei  dergleichen  Flußregulirungen  ist  indessen  auf  die
Yertlichkeiten  selbst,  so  wie  auf  verschiedene  andere  Gegenstände ¬
  Rücksicht  zu  nehmen,  und  zwar=
            
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