Volltext : Praktisches Pandektenrecht (1)

47
des  geschehen?)
Kann  oder  will  der  Verbundene  auf  solche  Weise
(cautio  realis)  der  Cautionspflicht  nicht  genügen,  so  kömmt  es
nach  Verschiedenheit  der  Umstände  zur  Sequestration  des  Objects"), ¬
  oder  zur  Suspension  des  Rechts*)  mit  welchem  die  Cautionspflicht ¬
  verbunden  ist,  oder  zu  einer  andern  Art  der  Arrestanlegung*). ¬
  —  Der  Fiscus  und  die  Städte  caviren  durch  bloßes
Versprechen  3)  (cautio  mere  verbalis):  Besonders  im  Processe
kommen  auch  noch  Cautionen  durch  eidliches  Versprechen  vor*
(cautio  juratoria).
Ist  eine  bestellte  Realcaution  ohne  Schuld  des  Berechtigten,
z.  B.  durch  Untergang  des  verpfändeten  Objects,  ungenügend  geworden, ¬
  so  muß  sie  der  Verpflichtete  erneuern
§.  36.
IX.  Von  der  Selbsthilfe*).
Die  Selbsthilfe  ist  erlaubt,  sofern  sie  blos  zur  Vertheidigung ¬
  gegen  ungerechte  Angriffe  auf  Person  oder  Sachen,  die
5)  Fr.  59  §.  6  mandati  (17,  1):  fr.  4  §.  8  de  fideic.  libert.  (40,  5)  :
Nov.  112  cap.  2.  Fr.  21  §.  2  de  const.  pec.  (13,5)  ;  fr.  1  §.  9  de
collat.  (37,  6).  —  Unter  den  einzelnen  Arten  der  cantio  realis  kann
der  Verbundene  wählen.  -  Die  gestellten  Bürgen  müssen  habiles  und
idonei  seyn.
6)  Sequestration  ist  die  wegen  einer  obwaltenden  Gefahr  einem  Dritten  (sequester) ¬
  übertragene  Bewahrung  einer  Person  oder  Sache,  fr.  110  de
Verb.  Signif.  So  werden  Lehen=  und  Stammgüter,  deren  Besitzer  überschuldet ¬
  ist,  sequestrirt,  um  die  Befriedigung  der  Gläubiger  aus  den  Früchten ¬
  zu  sichern.
7)  z.  B.  der  Collationspflichtigen,  deren  Erbrecht  bis  zur  Collation  suspendirt ¬
  wird.  Fr.  1  §.  10  de  collat.
8)  Arrest  ist  Beschränkung  der  persönlichen  Freiheit  oder  der  freien  Verfügung ¬
  über  das  Vermögen  des  Schuldners.  -  Man  kann  die  Sequestration ¬
  als  eine  Art  der  Arrestanlegung  betrachten.
9)  Fr.  1  §.  18;  fr.  6  §.  1  ut  legatorum  vel  sideic.  serv.  causa  (36.  3).
§.  2  Inst.  de  satisdat.  (4,  11).  Nov.  112  cap.  2.  Glück  im  Commen10) ¬

tar  §.  247.
11)  Fr.  8  §.  3;  fr.  10  §.  1  qui  satisdare  cogantur  (2,  8).  Fr.  4  ut  in
poss.  leg.  (36,  4).
1)  Westenberg,  Div.  Marcus  Diss.  39  in  Op.  III.  p.  321  seq.
Boehmer  (J.  H.),  de  poena  jus  sibi  dicentis  sine  judice;  in  Exerc.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer