Metadaten : ¬Die Land-Rechte des Ober-und Mittel-Rheins (2)

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—  1592
ferner
599.  Notherben  dürfen  nicht  präterirt,  in  privilegirten
Testament.
Test.  nicht  erheredirt  werden,  600  und  601.  Der  Mangel
..
der  directen  Erbeinsetzung  macht  das  Test.  nicht  ungiltig,
601.  Widerruf  muß  nach  den  Formen  der  Testaments¬Errichtung
  geschehen,  604.  Durch  ein  späteres  Test.  wird
das  frühere  als  aufgehoben  angesehen;  die  clausula  derogätoria ¬
  nicht  beachtet.  Ausnahme  bey  Test.  unter  Kin5 ¬
  dern  und  Legaten  ad  pios  usus.  Ob  ein  zerrissenes  oder
dürchstrichenes  Test.  ungiltig,  605,  §.  4,  606,  §.  7
Wann  der  Erbe  ausschlägt,  so  wird  das  Test.,  nicht  die
Legute  ungiltig,  605.  Test.  reciproca  können  einseitig,
nicht  aber  eobrespeetiva  aufgehoben  werden,  606.  Dem
überlebenden  Ehegatten  kann,  wenn  Kinder  aus  voriger
Ehe  vorhanden,  nicht  mehr,  als  dem  geringsten  der  Kinder ¬
  vermacht  werden,  628;  was  ihm  darauf  anzurechnen,
628.  Was  einem  Ehegatten  im  Landrecht  zugewiesen,  kann
nicht  durch  Test.  entzogen  werden,  629.
Mainz.  L.  R.  Unmündige,  und  die  noch  nicht  14  und  12
Jahre  alt,  können  nicht  testiren,  707.  Wohl  aber  silii
samilias  über  die  Peculien,  und  Geisteskranke  in  leichten
Zwischenräumen:  Ein  geschriebenes  Test.  kann  2  Gerichtsleuten ¬
  nebst  Gerichtsschreiber  üͤbergeben,  und  vor  denselben
Personen  ein  mündliches  Test.  errichtet  werden;  gerichtliche ¬
  Hinterlegung,  708.  Auch  vor  3  männlichen  Zeugen
kann  testirt  werden.  Versteht  der  Testator  nicht  zu  schreiben, ¬
  so  ist  ein  4ter  zuzuziehen.  Ein  Blinder  hat  noch  einen
5ten  nöthig.  Besiegelung  ist  unnöthig.  Anwesenheit  der
Zeugen  bey  dem  Acte.  Ein  Gatte,  der  zu  einer  andern
Ehe  geschritten,  kann  über  das,  was  er  aus  der  1ten  Ehe
erhalten,  nicht  zum  Nachtheil  der  1ten  Ebekinder  verfügen,
709;  dem  neuen  Gatten  nur  ein  Kindstheil  zuweisen.
1:.
Leibzucht  und  Eigenthum  können  getrennt  legirt  werden,
710.  Eltern  können  unter  Kindern  ohne  Zeugen  testiren,
710.  Im  Auslande  errichtete  Test.  sind  nach  den  dasigen
Gesetzen  zu  beurtheilen.  Bezeichnung  des  Erben.  Wenn
            
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