2) Besond. Grunds. D) Nebenhandlungen.
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doch legt man häufig einem Jeden (z. B. dem Bürgen),
welchem überhaupt nur ein Regrels gegen einen Andern
zusteht, die Pflicht der Litis-Denunciation auf
d).
Diese kann übrigens sowohl durch eine Privat-Anzeige,
als durch den Richter des Hauptstreits geschehen sel;
nur muss sie zeitig, d. h. wenn die Assistenz noch hilft,
erfolgen [; auch den Denunciaten, welchem nicht
gerade die ganzen Acten zugestellt zu werden brau
chen [gl, von der Lage der Sache gehörig unterrichten.
Sollte ein Streit über die Zulässigkeit der Denunciation,
welche aber den Denunciaten nie zur Assistenz verpflich
tet h], entstehen, so wird dieser schnell beendigt, und
oft bis zum Ende der Hauptsache, welche dadurch nicht
aufgehalten werden darf, hinausgesetzt [il.
§. 1273.
Intervention. Trit Jemand freywillig in einen Rechts
streit ein, so heifst diess Interventionskl.
Geschieht diess, 1) um ein eignes Haupt-Interesse zu
verfolgen, so nennt man sie Principal-Interven
tion. Hier sind wieder mehrere Fälle, nämlich der
Intervenient will entweder 1) nur concurriren, und
Niemanden ausschliefsen; daraus entsteht die uneigent
liche Principal-Intervention; oder 2) er will
Jemand durch seinen Eintritt entfernen: eigentliche
Principal-Intervention. Hier sind wieder meh
rere Fälle möglich. Entweder will er A) beide Theile
ausschliefsen, oder B) nur einen Theil, und zwar die
sen entweder a) ganz, oder b) nur zum Theil. Hat
dagegen II) der Intervenient nur die Absicht, einem
Igl Studemund Sect. 1.
1. B. 16. Bed. Hommel Rhaps.
Obs. 191. Donndorf jur.
§. 3.
Abh. n. 17.
L4) Wernher P.4. Obs. 84.
[d] Leyser Spec. 141. m. 1.
Gönner jur. Abh. 2, B. n. 39.
Lil Hellfeld jur. for. §.
Gönner a. a. O. n. 16.
1126. Martin Lehrb. §. 296.
Lel Wernher P. 7. Obs. 14.
Lf Also auch noch in der Ap
[k] Vergl. über diese, noch
sehr im Dunkeln liegende Ma
pellat. Inst. wenn neue Dedu
terie I. Claproth de inter
ction und Beweise zulässig sind.
ventione. Goett. 1765. Gön
Vergl. Stryk L. 21. T. 2. §. 20.
ner Handb. 1. B. n. 18. Mar
Studemund l. c. Sect. 1. §. 11.
tin Lehrb. §. 292— 294. Des
Pufendorf T. 2. Obs. 35. T.
sen und Walchs Magaziu.
4. Obs. 264. Quistorp Be
merk. 1.-Th. n. 27.
1. B. 2. St. n. IV.