Full text: System des Pandekten-Rechts (3)

2) Besond. Grunds. D) Nebenhandlungen. 
181 
doch legt man häufig einem Jeden (z. B. dem Bürgen), 
welchem überhaupt nur ein Regrels gegen einen Andern 
zusteht, die Pflicht der Litis-Denunciation auf 
d). 
Diese kann übrigens sowohl durch eine Privat-Anzeige, 
als durch den Richter des Hauptstreits geschehen sel; 
nur muss sie zeitig, d. h. wenn die Assistenz noch hilft, 
erfolgen [; auch den Denunciaten, welchem nicht 
gerade die ganzen Acten zugestellt zu werden brau 
chen [gl, von der Lage der Sache gehörig unterrichten. 
Sollte ein Streit über die Zulässigkeit der Denunciation, 
welche aber den Denunciaten nie zur Assistenz verpflich 
tet h], entstehen, so wird dieser schnell beendigt, und 
oft bis zum Ende der Hauptsache, welche dadurch nicht 
aufgehalten werden darf, hinausgesetzt [il. 
§. 1273. 
Intervention. Trit Jemand freywillig in einen Rechts 
streit ein, so heifst diess Interventionskl. 
Geschieht diess, 1) um ein eignes Haupt-Interesse zu 
verfolgen, so nennt man sie Principal-Interven 
tion. Hier sind wieder mehrere Fälle, nämlich der 
Intervenient will entweder 1) nur concurriren, und 
Niemanden ausschliefsen; daraus entsteht die uneigent 
liche Principal-Intervention; oder 2) er will 
Jemand durch seinen Eintritt entfernen: eigentliche 
Principal-Intervention. Hier sind wieder meh 
rere Fälle möglich. Entweder will er A) beide Theile 
ausschliefsen, oder B) nur einen Theil, und zwar die 
sen entweder a) ganz, oder b) nur zum Theil. Hat 
dagegen II) der Intervenient nur die Absicht, einem 
Igl Studemund Sect. 1. 
1. B. 16. Bed. Hommel Rhaps. 
Obs. 191. Donndorf jur. 
§. 3. 
Abh. n. 17. 
L4) Wernher P.4. Obs. 84. 
[d] Leyser Spec. 141. m. 1. 
Gönner jur. Abh. 2, B. n. 39. 
Lil Hellfeld jur. for. §. 
Gönner a. a. O. n. 16. 
1126. Martin Lehrb. §. 296. 
Lel Wernher P. 7. Obs. 14. 
Lf Also auch noch in der Ap 
[k] Vergl. über diese, noch 
sehr im Dunkeln liegende Ma 
pellat. Inst. wenn neue Dedu 
terie I. Claproth de inter 
ction und Beweise zulässig sind. 
ventione. Goett. 1765. Gön 
Vergl. Stryk L. 21. T. 2. §. 20. 
ner Handb. 1. B. n. 18. Mar 
Studemund l. c. Sect. 1. §. 11. 
tin Lehrb. §. 292— 294. Des 
Pufendorf T. 2. Obs. 35. T. 
sen und Walchs Magaziu. 
4. Obs. 264. Quistorp Be 
merk. 1.-Th. n. 27. 
1. B. 2. St. n. IV.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer