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Fürsten liebten die Zustände viel zu sehr, um an
Reformen zu denken. Es bedurfte der französischen ¬
Revolution und des Strafgerichts,
welches diese an dem entarteten deutschen Fürstenthum
und Volkswesen vollzog, um die Befreiung der Bauern
in umfassender Weise in Fluß zu bringen und diese
zahlreichste Classe wieder der Lage entgegenzuführen,
welche ihr im Mittelalter das langsame und selbstlose
Walten der Kirche bereitet hatte.
XII.
Die Aufhebung der Peibeigenschaft in
Deutschland seit der franz. Revolution.
Mit der französischen Revolution
beginnt der zweite Abschnitt in der Befreiung ¬
des deutschen Bauern. Dieses furchtbare ¬
Strafgericht, das die Vorsehung in ihrer Langmuth ¬
bis zum letzten Augenblick hinausgeschoben hatte,
das sie aber dann, als alle Warnungen vergeblich
waren, über eine glaubenslose Gesellschaft, einen pflichtvergessenen ¬
Adel und ein durch seine Sünden unfähig
gewordenes Königthum ergehen ließ, befreite mit einem
Schlag den französischen Bauer von allen Lasten und
Leiden des Feudalismus, der aus einer einst berechtigten
und nothwendigen Einrichtung längst zum Fluche des
Volkes geworden war. Die befreiten Bauernmassen
bildeten die Volksheere der französischen Republik und
zertrümmerten die monarchischen Heere des Auslandes,
deren Sieg die Wiederherstellung und sicher auch die
Verschlimmerung der früheren Lage des französischen
Landvolkes gefolgt wäre. Daher lief der Bauer der
Revolution und dem Liberalismus zu, daher haßte er
Nichts mehr, als die Gefahr einer Restauration des
Adels, daher bildete er die breite Grundlage, auf
welcher Napoleon seine Gewaltherrschaft aufbaute.