Inhalt.
§ 63. IV. Anfall einer Nacherbschaft
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1. Römisches Recht
* *
§ 64.
2. Neuere Gesetzbücher
§ 65.
Auskunftpflicht des Vorerben
§ 66.
VI. Nähere Bestimmungen der Herausgabepflicht des Vorerben
§ 67.
VII. Veräußerung der Erbschaftsachen durch den Vorerben
1. Die bisher geltenden Gesetzgebungen
§ 68.
2. Das bürgerliche Gesetzbuch
§ 69. VIII. Zugriff von Gläubigern des Vorerben an Erbschaftgegenstände
IX.
§ 70.
Weitere Beschränkungen der Verfügungmacht des Vorerben
X. Erbschaftverwaltung des Vorerben
§71.
1. Allgemeine Grundsätze.
§ 72.
2. Besondere Bestimmungen.
§ 73.
3. Kosten der Verwaltung
XI.
§ 74.
Einsetzung des Nacherben auf den Überrest
1. Das bürgerliche Gesetzbuch
§ 75.
2. Die älteren Rechte.
§ 76. XII.
Eintritt des Falles der Nacherbfolge, Überlegungfrist, Ausschlagung,
Annahme der Nacherbschaft
§ 77. XIII. 1. Einfluß des Wechsels der Erben auf die Rechtsstellung der Nachlaßgläubiger. ¬
§ 78.
2. Fortsetzung
§ 79.
Die Pupillar= und die Quasipupil
§ 80.
Die Vermächtnisse
Begriff des Vermächtn
§ 81.
II.
Fortsetzung
§ 82.
III.
Personen beim Ver1. ¬
Der Erblasser
§ 83.
2. Der Bedachte
§ 84.
3. Fortsetzung
§ 85.
4. Der Beschwerte
§ 86.
IV
Die Falcidische Quart
§ 87.
Das Vorausvermächtnis
§ 88.
VI. Anfall und Erwerb des
1. Nach dem bürgerlichen (
§ 89.
2. Nach anderen Gesetzbüchern
§ 90.
VII. Annahme und Ausschlagung eines
1. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch
§ 91.
2. Nach anderen Gesetzbüchern
§ 92. Das Anwachsungrecht bei Vermächtnissen.
§ 93.
Fortsetzung
§ 94. Einzelne Arten von Vermächtnissen
1. Das Vermächtnis eines bestimmten Gegenste
a) Nach dem bürgerlichen Gesetzbuche
§ 95.
b) Nach anderen Rechten
§ 96. Umfang des Vermächtnisses eines bestimmten Gegenstande
1. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuche
2. Nach anderen Rechten
§ 97.
§ 98. Verpflichtungen des Vermächtnisnehmers dem beschwerten Erben gegenüber ¬
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