IX. Absatz.
Nestler und Fellfärberey
II. Abschnitt.
Beschäftigungsrechte, die sich mit Fabrikaten aus Thierhaa
ren und Federn abgeben
I. Absatz.
Von der Hutmacherey
II. Absatz.
Bürstenbinder und Siebmacher
III. Abschnitt.
Beschäftigungsrechte
die sich mit Zeugen aller Art, sammt
ihrer Bereitung, Färbung und ihrem Drucke abge
ben
I. Absatz.
Lein= und Baumwollen=Weberey.
II. Absatz.
Seidenzeug=, Sammet- und Dünntuchmacherey
III. Absatz.
Von der Tuch= und Kotzenmacherey, dann von der hierzu
gehörigen Walkerey
IV. Absatz.
Tuchscherer
V. Absatz.
Strumpfstricker und Seiden= und Wollenstrumpfwirkerey
VI. Absatz.
Posamentirey.
VII. Absatz.
Schnürmacherey
VIII. Absatz.
Seilerey
IX. Absatz.
Tapezierer
X. Absatz.
Zeugdruckerey
Seite.
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