Volltext : Handbuch des Schleswig-Holsteinischen Privatrechts (Bd. 2)

238  Zweite  Abtheilung.  Jnnere  Rechtsgeschichte.
neben  sind  von  den  alten  Adelsgeschlechtern  mehrere  theils  ausgestorben ¬
  21),  theils  aus  dem  Lande  gezogen,  so  daß  jetzt
die  Anzahl  der  durch  Reception  zur  Ritterschaft  gehörigen  Familien ¬
  um  vieles  größer  ist,  als  die  des  ursprünglichen  Landesadels ¬
  oder  solcher  Geschlechter,  deren  Eintritt  in  die  Ritterschaft =
  sich  nicht  nachweisen  läßt  22
Früherhin  ward  jede
aufgenommene  Familie  aller  ritterschaftlichen  Rechte  unbedingt
theilhaftig,  in  neuern  Zeiten  ist  es  aber  Gebrauch  geworden,
bei  den  Neuaufgenommenen  die  Theilnahme  am  Klosterrechte
auf  solche  Mitglieder  der  Familie  zu  beschränken,  die  adliche
Güter  besitzen  23).
Aus  allgemeinen  Gründen  muß  das
Recht  zur  Theilnahme  an  den  dem  ritterschaftlichen  Corps  zuständigen ¬
  Rechten  durch  Entsagung  und  durch  jeden  Verlust
1597.  Fol.  Adami  theatrum
Adel  ertheilten  schlesw.  holst.
nobilitatis  cimbricae,  oder  von
Jndigenate,  in  den  Abhandl.
Geschlecht,  Namen,  Ursprung
aus  den  Anzeigen,  II.  Bd.  S.
und  Herkommen  des  hochlöbl.
107.  Allemal  wird  es  das  JnAdels =
  in  den  Fürstenthümern
teresse  der  Ritterschaft  seyn,  vo  |
dem  Receptionsrecht  einen  solSchleswig, =
  Holstein  und  Wagrien. =
  Bremen  1618.
Mit
chen  Gebrauch  zu  machen,  daß
die  ritterschaftlichen  BesitzeradAnmerk. =
  herausgeg.  v.  Noodt.
Hamburg  1756.  Moller
licher  Güter  im  Verhältniß  zu
Nachricht  von  dem  adlichen  Geden =
  non  receptis  die  Majorischlechte ¬
  derer  v.  Ahlefeld.
tät  bilden.
Fleusburg  1771,  in  4;  enthält
21)  Ein  Verzeichniß  ausgeauch ¬
  gelegentlich  Nachrichten
von  andern  Familien.
storbeneradlicher  Familien  giebt
Jetzt
sind  von  der  alten  LandesritterDankwerth =
  Landesbeschreib.
S.  19.  Vgl.  auch  Noodts
schaft  nur  zehn  Familien  übrig.
Der  recipirten  adlichen  FamiBeitr. ¬
  I.  Bd.  S.  611.  Chrilien =
  giebt  es  dreiundzwanzig.
stiani  Gesch.  der  Herzogth.
III.  Bd.  S.  476.  Meine  Samm25) =
  In  Dörfer  Topogralungen, ¬
  II.  Bd.  S.  17  und  III.
phie  von  Schleswig  in  der  EinBd. =
  Vorr.  S.  XII.
leitung  S.  XLVI.  sind  diejenigen =
  Familien  genannt,  die
22)  Zur  Geschichte  des  Adels
mit  der  gedachten  Beschrängehören: =
  Andreas  Angekung ¬
  aufgenommen  sind.
lus  holst.  Adelschronik,  Leipzig
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer