Inhaltsverzeichnis : Welter, Anton Karl: ¬Das gutsherrlich-bäuerliche Rechtsverhältniß in besonderer Beziehung auf die vormaligen Eigenhörigen, Erbpächter und Hofhörigen im früheren Hochstifte Münster und auf bäuerliche Grundbesitzer in anderen Gegenden Westfalens

Berichtigungen.
Seite  1  ist  für  Rechtsgeschichtliche  Einleitung.
Erstes  Buch
zu  lesen:  Erstes  Buch.  Rechtsg.  Einl.
—  47  Zeile  5  von  oben  statt  §.  109.  zu  lesen  §.  110.
—
57  —  16  v.  o.  st.  Frision  z.  l.  Frisior.
—  75  —  6  v.  u.  st.  §.  111.  z.  l.  §.  109.
—  84  —  18  v.  u.  st.  §.  22.  z.  l.  §.  21.
:
89  —
12  v.  o.  st.  §§.  92.  95.  z.  l.  §§.  93.  98.
—
143
1  v.  o.  st.  ebenfalls  z.  l.  allenfalls
—  159
13  v.  o.  st.  §.  46.  z.  l.  §.  64.
—
—  167
1  und  2.  v.  o.  st.  Bestehender  Rechtszustand.
Zweites  Buch.  z.  l.  Zweites  Buch.  Bestehender
Rechtszustand.
—  217  —
4  v.  o.  st.  allen  möglichen  z.  l.  alle  möglichen.
—  254  —
1  v.  u.  st.  §.  79.  z.  l.  §.  74.
—  342  —
13  v.  o.  st.  Vortrag  z.  l.  Vertrag.
—  390  —
12  v.  o.  st.  Eheleuten  z.  l.  Eheleute.
Münster,  gedruckt  bei  Friedrich  Regensberg.

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