Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (2)

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Obst=  Most.
Was  unter  ½  Eimer  vorkommt,
zahlt  von  einer  österreichischen  Maß
Meth.
s
s
Was  unter  1  Eimer  vorkommt,
zahlt  von  einer  österreichischen  Maß
Aqua  di  Nocera.
Was  unter  ½  Eimer  vorkommt,
zahlt  von  einer  österreichischen  Maß

Betrag  in  C.  M.
oder  in
Banknoten
Pro  Consumo -
  sowohl  als
Transito  et
Essito
kr.
fl.
2
41
61
63
134
20
27
124
            
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