Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (2)

Wenn  der
Metzen
Getreides
kostet
10
11
12
13
14
15
16
18
19

10
11

221
so  muß  das  Semmelteig-Gebäck
wägen
um
um
um
2  Pfennige
1  Kreuzer
1  Pfennig
31
11
31

5

3.
3
21
21
13
13
            
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