Full text: Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr ([Hauptbd.])

Vorwort. 
Zu den amtlichen Aufgaben der Aeltesten der 
Kaufmannschaft von Berlin gehört es, diejenigen 
Gutachten zu erstatten, welche öffentliche Behörden 
von der Kaufmannschaft erfordern. Dementsprechend 
erstatten die Aeltesten der Kaufmannschaft auf Er 
fordern der Gerichte seit Jahrzehnten Gutachten 
über Bestehen oder Nichtbestehen von Gebräuchen 
im Handelsverkehr im Sinne des Art. 279 des 
Handelsgesetzbuchs. 
Diese Gutachten, insoweit sie noch als mass 
gebend anzuerkennen sind, der grösseren Oeffent 
lichkeit zu unterbreiten, erscheint in mehrfacher 
Beziehung nützlich. 
Den Mitgliedern des 
Aeltesten-Kollegiums, 
zumal den neueintretenden, ist eine Zusammen 
stellung erwünscht, welche ihnen über die Praxis 
des Kollegiums jederzeit schnelle Auskunft giebt. 
Einen noch grösseren Werth soll aber diese 
Zusammenstellung für die Gerichte und Parteien
	        
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