Vorwort.
Zu den amtlichen Aufgaben der Aeltesten der
Kaufmannschaft von Berlin gehört es, diejenigen
Gutachten zu erstatten, welche öffentliche Behörden
von der Kaufmannschaft erfordern. Dementsprechend
erstatten die Aeltesten der Kaufmannschaft auf Er
fordern der Gerichte seit Jahrzehnten Gutachten
über Bestehen oder Nichtbestehen von Gebräuchen
im Handelsverkehr im Sinne des Art. 279 des
Handelsgesetzbuchs.
Diese Gutachten, insoweit sie noch als mass
gebend anzuerkennen sind, der grösseren Oeffent
lichkeit zu unterbreiten, erscheint in mehrfacher
Beziehung nützlich.
Den Mitgliedern des
Aeltesten-Kollegiums,
zumal den neueintretenden, ist eine Zusammen
stellung erwünscht, welche ihnen über die Praxis
des Kollegiums jederzeit schnelle Auskunft giebt.
Einen noch grösseren Werth soll aber diese
Zusammenstellung für die Gerichte und Parteien