Metadaten : Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 23 = Jg. 1833, Bd. 1 = H. 45/46 (1833))

17
Ausgang,  nämlich  von  der  Stube  nach  dem  Flur  hatte.
Noch  am  3.  Mai,  Abends  gegen  9  Uhr,  als  Inquisit
von  Hause  fortging  und  gegen  92  Uhr  wieder  zurückkehrte, -
  so  wie  auch  am  4.  Mai,  Morgens  gegen  6  Uhr,
als  er  seine  Wohnung  verließ,  wurde  er  von  der  rc.  Rostplätsch -
  gesehen,  und  um  9  Uhr,  am  Morgen  des  4.  Mai,
trafen  die  Rostplätsch  und  die  Huhn  unmittelbar,  bevor
sie  den  Leichnam  des  Kindes  erhängt  fanden,  die  vom
Flur  nach  der  Stube  führende  Thür  verschlossen.  Inquisit
hatte  daher  die  beste  und  sogar  ausschließliche  Gelegenheit
zur  Verübung  der  That,  und  dieselbe  konnte  ohne  sein
Zuthun,  oder  wenigstens  sein  Vorwissen,  nicht  wohl  ausgeführt -
  worden  seyn,  da  er  sich  die  Nacht  über,  wenigstens
während  des  letzten  Theils  derselben,  in  seiner  Wohnung
aufgehalten  und  erst  gegen  6  Uhr  sich  aus  dieser  entfernt
hatte,  der  Leichnam  des  Kindes  aber,  als  man  ihn  auffand, -
  schon  ganz  kalt  und  steif  war,  und  der  Tod  desselben -
  daher  nicht  leicht  erst  nach  6  Uhr  Morgens,  mithin
nach  der  Entfernung  des  Inquisiten,  erfolgt  seyn  konnte.
Das  Sackband,  mittelst  dessen  das  Kind  aufgeknüpft  worden -
  war,  und  welches  Inquisit  in  seiner  Stube  aus  dem
Tischkasten  genommen  haben  will,  hat  die  verehelichte  Radecke -
  eidlich  für  dasselbe  anerkannt,  welches  früher  in  ihrer
Stube  um  den  Ofen  befestigt  und  zum  Aufhängen  der
zu  trocknenden  Wäsche  benutzt  worden  war.  Sowohl  der
Kaufmann  Colberg,  der  den  Leichnam  des  erhängten  Kindes -
  vom  Nagel  abnahm,  als  auch  der  Inquirent,  haben
in  der  Kammer  des  Inquisiten,  unweit  der  Eingangsthür,
eine  kleine  hölzerne  Bank  bemerkt,  auf  welcher  mehrere
Kinder=Kleidungsstücke  und  einige  Brocken  Milchbrod
oder  Semmel  lagen,  die  Inquisit  geständlich  dort  hingelegt -
  hat.  Es  unterstützt  ferner  das  Geständniß  des  In¬Z.s. -
  d.  Cr.  R.  Pfl.  23.  B.  1.  H.
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer