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Ausgang, nämlich von der Stube nach dem Flur hatte.
Noch am 3. Mai, Abends gegen 9 Uhr, als Inquisit
von Hause fortging und gegen 92 Uhr wieder zurückkehrte, -
so wie auch am 4. Mai, Morgens gegen 6 Uhr,
als er seine Wohnung verließ, wurde er von der rc. Rostplätsch -
gesehen, und um 9 Uhr, am Morgen des 4. Mai,
trafen die Rostplätsch und die Huhn unmittelbar, bevor
sie den Leichnam des Kindes erhängt fanden, die vom
Flur nach der Stube führende Thür verschlossen. Inquisit
hatte daher die beste und sogar ausschließliche Gelegenheit
zur Verübung der That, und dieselbe konnte ohne sein
Zuthun, oder wenigstens sein Vorwissen, nicht wohl ausgeführt -
worden seyn, da er sich die Nacht über, wenigstens
während des letzten Theils derselben, in seiner Wohnung
aufgehalten und erst gegen 6 Uhr sich aus dieser entfernt
hatte, der Leichnam des Kindes aber, als man ihn auffand, -
schon ganz kalt und steif war, und der Tod desselben -
daher nicht leicht erst nach 6 Uhr Morgens, mithin
nach der Entfernung des Inquisiten, erfolgt seyn konnte.
Das Sackband, mittelst dessen das Kind aufgeknüpft worden -
war, und welches Inquisit in seiner Stube aus dem
Tischkasten genommen haben will, hat die verehelichte Radecke -
eidlich für dasselbe anerkannt, welches früher in ihrer
Stube um den Ofen befestigt und zum Aufhängen der
zu trocknenden Wäsche benutzt worden war. Sowohl der
Kaufmann Colberg, der den Leichnam des erhängten Kindes -
vom Nagel abnahm, als auch der Inquirent, haben
in der Kammer des Inquisiten, unweit der Eingangsthür,
eine kleine hölzerne Bank bemerkt, auf welcher mehrere
Kinder=Kleidungsstücke und einige Brocken Milchbrod
oder Semmel lagen, die Inquisit geständlich dort hingelegt -
hat. Es unterstützt ferner das Geständniß des In¬Z.s. -
d. Cr. R. Pfl. 23. B. 1. H.
Vorage
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