Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (6)

Einleitung. 
Es bestand jedoch eine weitgehende Übereinstimmung wenigstens für 
den Hauptteil der Provinz. Nur im Norden, in Ostfriesland und in den Elb 
und Wesermarschen einerseits, im Süden, im Landgerichtsbezirk Göttingen 
und im Kreis Ilfeld andererseits, war eine wesentlich abweichende Rechts 
entwickelung eingetreten. 
Im Anschlußs an das ältere bäuerliche Recht und die ältere Agrar 
verfassung gliedert sich demgemäss die Darstellung in drei Abschnitte: Der 
erste umfalst die Darstellung der Vererbung, wie sie sich in dem Hauptteil 
von Hannover — und zwar in den Regierungsbezirken Lüneburg, Hannover, 
Osnabrück, sowie im grössten Teil der Regierungsbezirke Hildesheim und 
Stade — vollzieht. Der zweite Abschnitt schildert die Vererbung des bäuer 
lichen Grundbesitzes im Regierungsbezirk Aurich und in den Marschgebieten 
des Regierungsbezirkes Stade. Der dritte Abschnitt endlich behandelt die 
Vererbung im südlichen Teil des Regierungsbezirks Hildesheim, im Land 
gerichtsbezirk Göttingen und im Kreis Ilfeld.
	        
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