Inhaltsverzeichnis : Weichsel, Ferdinand Friedrich: Zusätze zum Commentar zur Königl. Preußischen Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7ten Junius 1821

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Zusätze
schen  Unanwendbarkeit  scheitern  würde  (§.  88.  d.  C.  und  oben
§.  58.).  Wer  daher  nicht  der  G.  Th.  O.  jenen  fernerweiten
Verstoß  unterlegen  will,  der  sieht  sich  auch  hier  wieder  gezwungen, ¬
  zu  der  Theorie  des  Vfs.  zu  greifen.  Denn  als  subsidigrischer =
  Versuch  und  dessen  mehrfache  Wiederholung,  lassen  sich
die  §.  32.  und  41.  sehr  wohl  erklären.  Jn  Folge  der  vorgängigen =
  Discussionen  und  Aufstellungen  gegen  die  subsidiarische
Durchwinterung,  sah  sich  nämlich  die  Gesetzgebung  sehr  natürlich ¬
  veranlaßt,  an  dessen  Stelle,  wo  möglich,  einen  andern
Hülfsgrundsatz  zu  setzen.  Sie  versprach  sich  vom  10jährigen ¬
  Viehstande  diese  Aushülfe  und  suchte  sie  daher  möglichst
gangbar  zu  machen.  Keinesweges  aber  wollte  sie  deshalb  mit
ihren  falschen  Interpreten  durch  Widersprüche  und  Rechtsverletzungen ¬
  die  Schwierigkeiten  noch  vergrößern,  oder  gar  die  nach
früher  bestandenen  Gesetzen,  wohlbegründeten  Rechte,  zerstören. ¬
  Dieß  geschieht  aber  offenbar  nach  den  dem  Vf.  entgegengesetzten =
  Grundsätzen.  Denn  in  ihrer  practischen  Anwendung
führen  sie  nur  immer  wieder  zu  dem  schon  vielfach  gerügten  letzten ¬
  Grunde  und  Resultate:  als  sey  der  Acker  das  Subject  des
Eigenthums  an  der  Gemeinheit  und  als  käme  Mitgliedschaft  an
der  letztern  und  Social=Verband  eben  so  wenig  in  Betracht,
als  früher  bestandene  Gesetze,  unter  welchen  sich  diese  RechtsVerhältnisse ¬
  bildeten;  ja  als  genüge  es  zu  dem  Ende  nicht  einmal, =
  die  G.  Th.  O.  ganz  unrichtig  auszulegen,  sondern  es  käme
nur  darauf  an,  auch  selbst  die  Anwendbarkeit  ihrer  bloß  eventuellen ¬
  oconomischen  Huͤlfsgrundsäͤtze  dadurch  noch  mehr  zu  vereiteln, ¬
  daß  dieselbe  in  der  practischen  Ausführung  ohnmöglich
gemacht  werde!
§.  998
*  Ad  §.  42.  d.  G.  Th.  O.
Selbst  wer  nur  auf  die  buchstäblichen  Bestimmungen  des
§.  42.  d.  G.  Th.  O.  achtet,  kann  darüber  nicht  in  Zweifel  stehen, =
  wie  dieser  §.  zu  verstehen  ist.  Derselbe  erklärt  nämlich
selbst  mit  klaren,  dürren  Worten,  daß  er  nur  die  Be¬
            
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