Objekt : Hirschfeld, Wilhelm: ¬Ein Beitrag zur Bestimmung der rechtlichen Verhältnisse des Wassers für Staats- und Landwirthschaft

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mit  den  Stürmen  aus  Nordwest  zusammentreffen;  bei  dieser
Gelegenheit  kann  es  wohl  vorkommen,  daß  das  Wasser  über
die  Deiche  steigt  und  einzelne  Deichbrüche  verursacht,  welche
großen  Schaden  anrichten.  Bei  gewöhnlichem  Steigen  und
Fallen  des  Wassers,  auch  schon  bei  ziemlich  starkem  Winde,
sind  die  Marschen  durch  diese  Deiche  sicher  gestellt.
Es  sind  aber  nicht  allein  diese  Deiche,  sondern  auch
Gräben,  Canäle,  Brücken  und  Schleusen,  welche  in  den  Marschen ¬
  die  größte  Aufmerksamkeit  erfordern,  damit  das  Wasser,
welches  sich,  theils  von  der  Höhe  kommend,  theils  durch
Regen,  Schnee  u.  dgl.  in  dieser  fruchtbaren  Gegend  sammelt,
gehörig  weggeleitet  wird.
Welche  Mühe  und  Sorgfalt  diese  Angelegenheiten  erfordern, ¬
  davon  kann  man  sich  aus  einem  Regulativ  unterrichten,
welches  über  die  Entwässerung  für  das  Kirchspiel  Marne,
betreffend  die  Kattrepler,  Neufelder,  Helser  und  Trennenwurther ¬
  Schleuseinigung,  im  Druck  erschienen  ist,  welches  der
Deichinspector,  Capitain  Christensen,  entworfen  hat,  und  welches ¬
  zu  Marne  am  6.  März  1838  in  der  Versammlung  der
Schleuseinigung  einstimmig  genehmigt  wurde.
Die  Anlage  und  Unterhaltung  der  Seeschleusen,  durch
welche  das  Wasser  zu  Zeiten  der  Ebbe  freien  Abfluß  hat,  die
Bestimmung  für  die  Unterhaltung  und  Kleiung  der  Hauptcanäle ¬
  *)  nach  dem  Bestick  über  Breite,  Tiefe  und  Dossirung,
die  Bestimmung  der  Schlickufer,  die  Mitteldeichsschleusen,
Anlage  von  Brücken  nebst  Größen=Bestimmung,  Anlage  von
Schoitengewicht  zum  Behuf  der  Sperrung  und  Stauung  des
Wassers;  Anlage  von  Nebencanälen,  Zuggräben,  Sielen  nebst
*)  Sämmtliche  Canäle  werden  Flethe  genannt.
            
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