Objekt : Fischer, Otto: Soll Kauf Pacht und Miethe brechen ?

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Als  Resultat  meiner  eigenen  Erfahrungen  und  meiner  jetzigen
Erörterungen  bezeichne  ich  Folgendes:
Es  liegt  keine  dringende  Veranlassung  vor,  die  Bestimmungen ¬
  unseres  Land-Rechts  wegen  Scheidungen  in  den  meisten
Punkten  ganz  aufzuheben;  das  darin  nach  sorgfältigen  Prüfungen ¬
  aufgestellte  System,  namentlich  wegen  Conformität  für
alle  Staatsbewohner
—  unter  Anerkennung  der  Gewissensfreiheit ¬
  eines  jeden  Einzelnen,  im  Fall  der  ihm  vom  Richter  verstatteten ¬
  Wieder=Verheirathung  —  erheischt  fernere  Anerkennung.
Einzelne  wenige  Abänderungen  in  den  Scheidungsgründen,  und
in  dem  Verfahren  in  Ehescheidungsprocessen  scheinen  zweckmäßig.
Besonders  empfehlungswerth  zeigt  sich  die  Ergreifung  von  Maaßregeln ¬
  gegen  leichtsinnige  Verheirathungen  von  Personen,  denen  die
Kräfte  und  Mittel  fehlen,  eine  Familie  zu  begründen,  Kinder  zu  ernähren ¬
  und  sie  zu  tüchtigen  Menschen  zu  erziehen.
Verbesserungen.
S.  49  3.  3  von  oben  lies  27.  st.  24.
-  63  =  19  von  oben  lies  psychische  st.  physische.
Druck  von  Wilh.  Gottl.  Korn  in  Breslau.
            
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