Inhaltsverzeichnis : Burchard, Johannes Leopold: ¬Das Recht der Spedition

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Besonderer  Teil.
Vorschriften  des  Gesetzes  zum  Schutz  der  vermeintlichen  Billigkeitsrücksichten ¬
  nicht  für  genügend  hält.  Was  Recht  ist,  hat
nur  das  Gesetz  zu  bestimmen;  hält  man  dieses  für  ungenügend, ¬
  so  möge  man  das  Gesetz  in  gesetzmäßiger  Weise
ändern.  —
—
            
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