Volltext : System des österreichischen allgemeinen Privatrechts (2)

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§.  471.
briefe  u.  a.,  die  vorgeschrieben  sind  im  Pat.  cit.  §§.  195—200.  Spätere
Gesetze  haben  die  gesetzlich  zulässigen  Fructificationsarten  bedeutend  erweitert; ¬
  der  §.  194  Pat.  cit.  gestattet  den  Ankauf  unbeweglicher  Güter,
von  Pfandbriefen  der  galizisch=ständischen  Creditanstalt,  die  Anlegung  in
den  mit  öffentlicher  Genehmigung  bestehenden  Sparkassen5b)  und  die  in
den  cumulativen  Waisenkassen*);  dann  wurde  noch  gestattet  der  Ankauf
von  Pfandbriefen  verschiedener  unter  staatlicher  Controlle  stehender  Banken,
von  Pfandbriefen  der  Österreichisch=Ungarischen  Bank  als  Hypothekenbank'), ¬
  von  Pfandbriefen  der  Bodencreditanstalt  in  Wiens),  überhaupt
der  mit  staatlicher  Genehmigung  und  unter  staatlicher  Aufsicht  ausgegebenen ¬
  Pfandbriefe  der  Hypothekar=,  Bodencredit=  oder  anderer  zum  Betriebe ¬
  von  Hypothekardarlehensgeschäften  begründeten  Anstalten*)  und  der
von  jenen  inländischen  Eisenbahnen  ausgegebenen  Prioritätsobligationen,
9.  November  1858  R.  G.  B.  Nr.  205,
Genehmigung  von  Elocierungen  der
dazu  Instr.  v.  24.  Juni  1859  R.  G.  B.
Schätzungswert  oder  der  Ertragswert
Nr.  123,  Ges.  v.  18.  März  1876  Nr.  51
maßgebend?  in  d.  Prag.  Jur.  Vierteljschr.
R.  G.  B.,  Vdg.  v.  28.  Nov.  1883,  be1886 ¬
  S.  31  ff.
treffend  die  Gewährung  von  Darlehen
5b)  Die  Einlage  in  der  Sparkasse  darf
aus  gemeinschaftlichen  Waisencassen  und
jedoch  nur  in  einem  die  Summe  von
anderen  derartigen  Cassen  (G.  Z.  1883
500  fl.  C.  M.  nicht  übersteigenden  BeNr. ¬
  104),  Gesetz  v.  11.  November  1889
trag  gemacht  werden.  Vgl.  noch  die
Nr.  179;  vgl.  auch  Just.  M.  E.  v.
Just.  M.  V.  v.  24.  Febr.  1882  Z.  19545
12.  April  1879  Z.  4757,  abgeändert
ex  1881  betreffend  die  Einführung  von
durch  Vdg.  v.  25.  August  1889  V.  Bl.
Zinsenbücheln  zum  Bezuge  der  Zinsen
Nr.  47;  Kaserer,  Handbuch  III  S.118  ff.,
von  Sparkasseneinlagen,  welche  für  MinFuka, ¬
  Studien  über  cumulative  Waisenderjährige -
  oder  Curanden  gemacht  sind,
cassen,  in  d.  Not.  Ztg.  1883,  Nr.  25,
in  d.  Jur.  Bl.  1882  Nr.  16.  Nach  der
26,  28,  29;  1892  Nr.  26,  28—31,  W.
Just.  Min.  Vdg.  vom  16.  Juni  1895
Zimmermann,  Ein  Vorschlag  zur  ReV. ¬
  Bl.  Nr.  13  können  vinculierte  Sparform ¬
  des  Waisencassenwesens,  in  d
kassebücher  in  Händen  des  Vormundes
Jur.  Bl.  1888  Nr.  43,  44,  Ungenannverbleiben, ¬
  „falls  sich  aus  dessen  Eigenter, ¬
  Über  unsere  cumulativen  Waisenschaften =
  und  Verhältnissen  keinerlei  Becassen, ¬
  in  der  G.  H.  1892  Nr.  30,
denken  hinsichtlich  der  gehörigen  AufbeMayer, ¬
  Zur  Organisation  der  Waisenwahrung ¬
  des  Einlagebuches  ergibt“.  Diese
cassen,  ebda.  1893  Nr.  36,  TakasieVdg. -
  entspricht  der  oben  §.  470  Note  8
wicz,  Zur  Frage  der  Vormundschaftsvertretenen ¬
  Auslegung  des  §.  229.  Durch
pflege  in  Galizien,  in  d.  G.  Z.  1895  Nr.  35
die  Vinculierung  wird  die  (sonst  jedem  InHuber, ¬
  über  die  cumulativen  Waisenhaber ¬
  mögliche)  Behebung  der  Einlage  und
cassen,  in  den  Jur.  Bl.  1895  Nr.  50—52,
der  Zinsen  von  der  Bewilligung  des  VorOfner, ¬
  die  Überschüsse  der  cumulativen
undschaftsgerichtes  abhängig  gemacht.
Waisencassen,  in  d.  G.  H.  1897  Nr.  16,
Die  cumulativen  Waisencassen  (in
Gass,  Die  gemeinschaftlichen  WaisenNieder= ¬
  und  Oberösterreich,  Böhmen,
cassen  und  deren  Gebahrungsüberschüsse,
Mähren,  Schlesien  und  Galizien)  sind
in  d.  Not.  Zeitschr.  1897  Nr.  36—38,
juristische  Personen,  die  einige  ÄhnlichW. ¬
  Mayer,  Eintreibung  von  Waisenkeit ¬
  mit  Sparcassen  haben;  anders  Entsch.
cassaforderungen,  in  d.  G.  H.  1898  Nr.  12,
Sammlung  XXXI  Nr.  14664,  welche
Mischler,  Art.  Kumulative  Waisendie ¬
  in  den  cumulativen  Waisencassen  ancassen ¬
  im  österr.  St.  W.  B.  (II  S.  1692).
gelegten  Barschaften  als  gerichtliche  De2) ¬
  Vgl.  Fin.  Min.  Erl.  v.  21.  Oct.
positen  behandelt  und  dem  Caducitäts1855 ¬
  Nr.  36  ex  1856.
verfahren  (oben  I  §.  217  a.  E.)  unter8) ¬
  Min.  E.  v.  1.  Juni  1864  Nr.  49
wirft,  vgl.  auch  Derblich  in  d.  Not.
R.  G.  B.
Zeitschr.  1896  Nr.  22.  Sie  erhielten
*)  Ges.  v.  2.  Juli  1868  Nr.  93  R.  G.  B.
ihre  Organisation  durch  das  Patent  v.
            
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