Volltext : System des österreichischen allgemeinen Privatrechts (2)

§  3.  Die  Reichsgesetzgebung  und  das  Bürgerliche  Gesetzbuch.
Theilentwurfes  über  das  Obligationenrecht  der  Dresdener  Entwurf
von  1866,  bildeten  dann  den  Gegenstand  der  am  1.  Oktober  1880
beginnenden  weiteren  Arbeiten  der  Kommission,  die  am  27.  Dezember
1887  den  Entwu
rf  dem  Reichskanzler  überreichte'.  Der  Bundesrath
beschloß  unter  dem  31.  Januar  1888  die  Veröffentlichung  des  Entwurfes ¬
  und  der  von  den  Redaktoren  bez.  ihren  Hülfsarbeitern  ausgearbeiteten ¬
  Motive,  die  demnächst  erfolgte  (Entwurf  erster
Lesung  nebst  fünf  Bänden  Motive)?.  Demnächst  stellte  die  Kommission ¬
  in  weiteren  Sitzungen  bis  zum  30.  März  1889  den  Entwurf ¬
  eines  Einführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch ¬
  und  die  ihr  durch  Beschluß  des  Bundesrathes  vom  14.  Juni
1888  weiter  aufgetragenen  Entwürfe  einer  Grundbuchordnung
und  eines  Gesetzes,  betreffend  die  Zwangsvollstreckung  in
das  unbewegliche  Vermögen,  fest  und  wurde  am  30.  März  1889
geschlossen.  Auch  diese  Entwürfe  wurden  mit  den  Motiven  auf  Anordnung ¬
  des  Bundesrathes  veröffentlichts.  Die  Verhandlungen  der
ersten  Kommission  sind  nicht  veröffentlicht.  An  den  ersten  Entwurf
knüpfte  sich,  der  ausgesprochenen  Erwartung  des  Reichsjustizamtes
entsprechend,  eine  lebhafte  Diskussion  an.  Laien  und  Juristen,
Theoretiker  wie  Praktiker“,  auf  Veranlassung  des  Reichskanzlers  auch
die  Regierungens,  gaben  ihr  Urtheil  über  den  Entwurf  und  zahlreiche
Abänderungsvorschläge  öffentlich  kund.  Die  wohl  überwiegende  Kritik
hielt  den  ersten  Entwurf  für  eine  geeignete  Grundlage  weiterer  Arbeit.
Demgemäß  beschloß  der  Bundesrath  am  4.  Dezember  1890,  den  ersten
Entwurf  einer  zweiten  Kommission  von  22,  theils  ständigen,  theils
nichtständigen,  aus  dem  Juristenstande  und  aus  den  besonders  interessirten ¬
  Laienkreisen  zu  wählenden  Mitgliedern  zur  zweiten  Lesung  zu
überweisen.
1  Bericht  des  Vorsitzenden  vom
Berlin,  1890.  1891.  Vgl.  Ring,  Arch.
27.  Dezember  1887  bei  Alexanderf. ¬
  bürg.  R.  1  (1889),  S.  190  ff.  III
(1890),  S.  122  ff.
Katz,  Erläuternde  Anmerkungen  zu
5  Zusammenstellungder  Aeußeden ¬
  Vorschriften  d.  Entw.  rc.  (1888),
S.  9  f.
rungen  der  Bundesregierungen
2  Amtliche  Ausgabe,  erschienen  bei
zu  dem  Entwurf  eines  Bürgerlichen
Guttentag,  Berlin  1888.
Gesetzbuches,  gefertigt  im  Reichs=Justiz3 ¬
  Amtliche  Ausgaben,  erschienen  bei
amt,  2  Bde.  Als  Manuskript  gedruckt.
Berlin  1891.  Außerdem  erschienen
Guttentag,  Berlin  1888.  1889.
selbständig  im  Druck  die  Aeußerungen
Zusammenstellung  der  gutseitens ¬
  der  Regierungen  von  Preußen,
achtlichen  Aeußerungen  zu  dem
Entwurf  eines  Bürgerlichen  Gesetzbuches,
Bayern,  Württemberg,  Mecklenburg,
gefertigt  im  Reichs=Justizamt  mit  NachHessen, ¬
  Baden,  Hamburg.
trägen,  6  Bde.  Als  Manuskript  gedruckt,
            
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