§ 3. Die Reichsgesetzgebung und das Bürgerliche Gesetzbuch.
Theilentwurfes über das Obligationenrecht der Dresdener Entwurf
von 1866, bildeten dann den Gegenstand der am 1. Oktober 1880
beginnenden weiteren Arbeiten der Kommission, die am 27. Dezember
1887 den Entwu
rf dem Reichskanzler überreichte'. Der Bundesrath
beschloß unter dem 31. Januar 1888 die Veröffentlichung des Entwurfes ¬
und der von den Redaktoren bez. ihren Hülfsarbeitern ausgearbeiteten ¬
Motive, die demnächst erfolgte (Entwurf erster
Lesung nebst fünf Bänden Motive)?. Demnächst stellte die Kommission ¬
in weiteren Sitzungen bis zum 30. März 1889 den Entwurf ¬
eines Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ¬
und die ihr durch Beschluß des Bundesrathes vom 14. Juni
1888 weiter aufgetragenen Entwürfe einer Grundbuchordnung
und eines Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in
das unbewegliche Vermögen, fest und wurde am 30. März 1889
geschlossen. Auch diese Entwürfe wurden mit den Motiven auf Anordnung ¬
des Bundesrathes veröffentlichts. Die Verhandlungen der
ersten Kommission sind nicht veröffentlicht. An den ersten Entwurf
knüpfte sich, der ausgesprochenen Erwartung des Reichsjustizamtes
entsprechend, eine lebhafte Diskussion an. Laien und Juristen,
Theoretiker wie Praktiker“, auf Veranlassung des Reichskanzlers auch
die Regierungens, gaben ihr Urtheil über den Entwurf und zahlreiche
Abänderungsvorschläge öffentlich kund. Die wohl überwiegende Kritik
hielt den ersten Entwurf für eine geeignete Grundlage weiterer Arbeit.
Demgemäß beschloß der Bundesrath am 4. Dezember 1890, den ersten
Entwurf einer zweiten Kommission von 22, theils ständigen, theils
nichtständigen, aus dem Juristenstande und aus den besonders interessirten ¬
Laienkreisen zu wählenden Mitgliedern zur zweiten Lesung zu
überweisen.
1 Bericht des Vorsitzenden vom
Berlin, 1890. 1891. Vgl. Ring, Arch.
27. Dezember 1887 bei Alexanderf. ¬
bürg. R. 1 (1889), S. 190 ff. III
(1890), S. 122 ff.
Katz, Erläuternde Anmerkungen zu
5 Zusammenstellungder Aeußeden ¬
Vorschriften d. Entw. rc. (1888),
S. 9 f.
rungen der Bundesregierungen
2 Amtliche Ausgabe, erschienen bei
zu dem Entwurf eines Bürgerlichen
Guttentag, Berlin 1888.
Gesetzbuches, gefertigt im Reichs=Justiz3 ¬
Amtliche Ausgaben, erschienen bei
amt, 2 Bde. Als Manuskript gedruckt.
Berlin 1891. Außerdem erschienen
Guttentag, Berlin 1888. 1889.
selbständig im Druck die Aeußerungen
Zusammenstellung der gutseitens ¬
der Regierungen von Preußen,
achtlichen Aeußerungen zu dem
Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches,
Bayern, Württemberg, Mecklenburg,
gefertigt im Reichs=Justizamt mit NachHessen, ¬
Baden, Hamburg.
trägen, 6 Bde. Als Manuskript gedruckt,