§. 588. Erbrecht.
erschienen. Sie verdient jedoch den Namen eines Nachdrucks. Die
sparsamen Zusätze enthalten Rechtssprüche der Belg. Gerichtshöfe.
(Chabot ist Hauptwerk über diese Lehre. Das Werk ist mit grosser
Klarheit geschrieben; und immer sagt der Verfasser nur das, was
zur Sache gehört.) Traité élémentaire des successions ab intestat.
Par Malpel. Toulouse 1825. Ein Ergänzungsband zu diesem Werke
ist 1829 erschienen. Résumé et conférences des commentaires du C.
c. sur les successions. Par F. A. Vazeille. 1834. (Die Schrift
entspricht ihrem Titel. Sie führt unter einem jeden einzelnen Artikel -
die Rechtsfragen auf, zu welchen der Artikel Veranlassung
gegeben hat, mit genauer Anzeige der Schriftsteller über diese
Fragen und mit Beifügung eines eigenen Urtheiles.) Fouet de
Conflans, esprit de la jurisprudence sur les successions. 1839.
Dictionnaire général des successions. Par Despréaux, 1841. *Traité
des successions par Poujol. 1842. II. Vol. Chaisemartin, de
l'esprit de la loi des successions en France et de son influence sur
la propriété. (Mémoire couronné le 31. Déc. 1849 par la faculté de
droit de Poitiers.) 1850. — Das Erbrecht des Nap. Gesetzbuches.
Von Gans. Hannover 1810. Darstellung der Lehre von der Intestaterbfolge -
nach dem Französ. Civilrechte. Von Krüll. Landsh. 1811.
Die Erbfolge nach dem C. N. von Brinkmann. Mit einer Vorrede
vom Ritter Hugo über das nothwendige Misslingen aller Versuche,
die Kochischen Klassen bei dem C. N. nachzuahmen. Gött. 1812.
Erbrecht für das GH. Baden. Von Seng. 1812. Freib. II. Aufl.
1834. P. Hureaux. Traité des successions. 5 Vol. 1868. Paris et
Charleville. (Eine tüchtige Monographie des gelehrten Gerichts-Präsidenten.) ¬
Das Werk von Laurent behandelt das Erbrecht in Bd. VIII.
S. 551 bis XV. S. 468. Auch Demolombe und Marcadé kommen
hier in Betrachtung.
Einleitung.
§. 588.
Vorbegriffe.
Eine Erbschaft oder ein Nachlasss*) ist das Vermögen, -
das eine Person bei ihrem Tode hinterlässt. Die
Erbschaft begreift also die sämmtlichen Güter unter sich,
welche dem Erblasser zur Zeit seines Absterbens gehörten.
1) Im Französischen: L'hérédité. Aber auch das Wort: succession
bedeutet oft sowohl in den Gesetzen als bei den Schriftstellern soviel
als Nachlass. Chabot, Obss. préliminaires n. 1.