Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Pflicht  zur  Rückgabe ¬
  der  Muster:
Buckskin.
Tuche.

Be  onderer  Teil.
548
dem  von  ihm  vertretenen  Hause  gegenüber  befügt
war,  in  Berlin  die  Beförderung  der  von  ihm  mitgeführten -
  Muster  bei  einem  Gewichte  von  16—20  Pfund
durch  einen  Dienstmann  bewirken  zu  lassen  und  die
Erstattung  der  ihm  hierdurch  erwachsenden  Auslagen -
  von  seinem  Hause  zu  beanspruchen.
G  94.  Bd.  VI  —  Bl.  120  —  7.  Mai  1903.
36.
In  dem  Buckskingeschäft  ist  es  üblich,  daß  der
Agent  über  die  Muster  nach  Ablauf  der  Saison  frei
verfügen  darf,  jedoch  nicht  zum  Nachteil  des
Geschäftsherrn  (wie  z.  B.  durch  Überlassung  der
Muster  an  Konkurrenten).  Der  Agent  ist  nach
Handelsgebrauch  nicht  zur  Rückgabe  der  Muster
verpflichtet.
In  der  Tuchbranche,  die  eine  glatte  Ware  erzeugt,
konnten  wir  einen  derartigen  allgemeinen  Handelsgebrauch -
  nicht  feststellen.
G  144.  Bd.  I  —  Bl.  297  —  9.  November  1905.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer