Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

§1218]  2.  Abth.  Einzelne  Arten  ec.  1.  Abschn.  Ford.  aus  Verträgen  2c.  IX.  Pacht=  u.  Miethvertrag.  255
einer  Kündigung,  wie  bei  Immobilien,  bedarf,  der  Vertrag  mit  Ablauf  des  Jahres,
wäre  auch,  wie  der  Fall  der  Motiven  zu  denken  ist,  monatliche  Zahlung  von  2  Thalern ¬
  bedungen.  Als  Beispiel  des  zweiten  Satzes  nehme  man  den,  daß  A.  zum  Ausdrusch ¬
  seiner  Ernte  von  B.  eine  Dreschmaschine  um  einen  nach  dem  Schock  zu  berechnenden ¬
  Zins  miethet.  Hier  kann  B.  die  Maschine  nicht  vor  Beendung  des  Ausdrusches
zurückfordern.  —
Ein  Fall  des  dritten  Satzes  ist  es,  wenn  A.  vom  Wagenverleiher  B.
einen  Kutschwagen  ohne  nähere  Zweck-,  Zeit-  und  Preisbestimmung  miethet.  A.  und
B.  können  jeder  Zeit  zurücktreten  und  es  hat  B.  einen  Miethzins  —  nach  §  802
s.  oben  S.  92  folg.  —  zu  fordern.
§  1218.  Wird  nach  Ablauf  der  Pacht-  oder  Miethzeit,  gleichviel  ob  sie  eine
bestimmte  oder  unbestimmte  war,  der  Vertrag  wissentlich  fortgesetzt,  ohne  daß  bei
Pachtungen  innerhalb  dreißig  Tagen  oder  bei  Miethen  innerhalb  acht  Tagen  von
Ablauf  der  Pacht-  oder  Miethzeit  an  ein  Widerspruch  erfolgt,  so  ist  eine  Erneuerung ¬
  des  Vertrages  unter  den  früheren  Bedingungen,  und,  wenn  diese  zu  verschiedenen ¬
  Zeiten  verschieden  gewesen  sind,  unter  den  Bedingungen  für  die  letzte  Pachtoder ¬
  Miethzeit  anzunehmen  und  zwar  bei  Miethen  über  Wohnungen  und  andere
Miethräume,  ingleichen  über  bewegliche  Sachen  auf  so  lange,  bis  durch  Kündigung
die  Auflösung  des  Miethvertrages  herbeigeführt  wird,  bei  Pachtungen  aber  auf
die  ursprünglich  bestimmte  oder  in  Ermangelung  einer  Bestimmung  auf  die  nach
§  1216  anzunehmende  Pachtzeit.
Dieser  §  handelt,  unter  theilweiser  Modification  der  dec.  nov.  21  von  1746
von  der  eigentlichen  relocatio  tacita,  und  zwar  gegen  jene  theils  auch  auf  Miethe  von
JeMobilien, =
  theils  auf  die  Fälle  nicht  ausdrücklicher  Zeitbestimmung  ausgedehnt.
denfalls  kommt  der  §  nur  da  zur  Anwendung,  wo  der  Pacht-  und  Miethvertrag,  sei
es  in  Folge  der  ursprünglichen,  ausdrücklichen  Zeitbestimmung  (§  1214)  oder,  beim
Mangel  einer  solchen,  in  Folge  Kündigung  an  sich  beendet,  „abgelaufen“  ist.  Die
Acte  des  „wissentlichen  Fortsetzens“  können  übrigens  in  allen  Fällen,  der  Natur  der
Sache  nach,  nur  von  dem  Pachter  oder  Miether  ausgehen.  Von  den  verschiedenen  denkbaren ¬
  Methoden,  diesen  eine  Menge  Stoff  enthaltenden  §  zu  analysiren,  möge  die  Distinction ¬
  nach  1)  Pachtvertrag,  2)  Miethvertrag  und  zwar  in  Bezug  a)  auf  Immobilien
b)  auf  Mobilien  gewählt  werden.  —  Ad.  1)  -  a)  Fall  des  §  1214.  Der  auf  2
Jahre  von  Johannis  1865  an  über  ein  Landgut  geschlossene  Pacht  endet  an  sich  Johannis ¬
  1867.  Der  Pachter  räumt  das  Pachtobject  nicht.  Der  Verpachter  schweigt  dreißig ¬
  Tage.  Hier  ist,  insofern  nicht  etwa  der  Pachter  eine  solche  Annahme  durch  eine  geeignete ¬
  Verwahrung  (§  139)?  ausschließt,  eine  stillschweigende  Erneuerung  des  ursprüng1. ¬
  Haubold,  Lehrb.  3.  Ausg.  von  Hänsel  §  285  Anm.  b.,  wo  auch  die  Controversen  über
diese  Decision  mit  Angabe  der  Autoren  angeführt  sind.
2.  Eine  solche  ist  hier  und  in  den  weiter  zu  besprechenden  Fällen  zulässig,  da  die  tacita  relocatio ¬
  nur  auf  einer  Rechtsvermuthung  der  Absicht  das  Pacht-  oder  Miethverhältniß  Fortzusetzen,
beruht.  —  Man  denke  den  Fall,  daß  der  Miether  einer  Wohnung  nach  Ablauf  der  Miethzeit  nicht
räumen  kann,  weil  eines  seiner  Familienglieder  in  nichttransportabelem  Zustande  krank  ist.  Es
leidet  auf  ihn  die  Vorschrift  des  §  1219  Anwendung.  Er  haftet  wegen  Verzugs  für  alle  dem
Vermiether  erwachsenden  Schäden,  allein  er  wird  die  Annahme  der  relocatio  tacita  durch  tempestive ¬
  Verwahrung  ausschließen  können.
            
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