Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

Besonderer  Teil.
476
Auf  welche
Ein  Handelsgebrauch,  nach  welchem  Stärke
Mengen  wird
abgeschlossen'  nur  in  Posten  von  200  Sack  à  100  kg  gehandelt
Stärke.
wird,  besteht  nach  unserer  Erfahrung  nicht;  indessen ¬
  führt  der  Umstand,  daß  ein  solches  Quantum
gerade  einen  Eisenbahn-Waggon  füllt,  und  daß  die
Eisenbahnfracht  bei  völliger  Äusnutzung  des  Waggons
sich  billiger  stellt  als  bei  teilweiser  Beladung,  naturgemäß -
  zu  einer  großen  Zahl  von  Abschlüssen  auf
die  angegebene  Menge.
G  166.  Bl.  29  —  12.  Februar  1894.
C.  Lieferung  und  Abnahme  der  Ware.
Namen  für
In  den  beteiligten  Verkehrskreisen  versteht  man
Palmbutter.
unter  „Palmbutter“  allgemein  das  aus  der  Frucht
der  Kokospalme  hergestellte  Speisefett,  das  daneben
auch  noch  als  Palmfett,  Pflanzenbutter,  Kokosnußbutter -
  und  Kokosbutter  bezeichnet  wird.
Jede  Fabrik  führt  für  ihr  Erzeugnis  einen  eigenen
meist  geschützten  —  Namen  wie  z.  B.  Palmin,
Parveol,  Laureol,  Vegetaline,  Neutrex,  Neutraline,
Wizemanns  Palmbutter  usw.
G  175.  Bd.  II  —  Bl.  112  —  17.  Januar  1907.
GewichtsIm ¬
  Kartoffelhandel  ist  es  als  handelsüblich  zu
feststellung.
erachten,  daß  das  bahnamtlich  festgestellte  Gewicht,
Kartoffeln.
gleichviel  ob  ein  anderes  Gewicht  in  der  Rechnung
des  Verkäufers  angegeben  wurde,  maßgebend  ist,
            
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