fullscreen : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

28.  Abschnitt:  Kurz-,  Galanterie-  und  Luxuswaren.
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28.  Abschnitt:  Kurz-,  Galanterie-  und
Luxuswaren.
Kaufabschluß
Es  besteht  kein  Handelsgebrauch  in  dem  Handel
über  Mustersendungen. ¬

mit  Kurz-  und  Galanteriewaren,  daß  Muster
sendungen  mangels  besonderer  Vereinbarung  als
fest  gekauft  gelten;  wohl  aber  ist  es  unter  Kaufleuten -
  Handelssitte,  daß  Mustersendungen,  die  auf
Bestellung  zugesandt  werden  und  über  welche  dem
Empfänger  Rechnung  erteilt  wird,  als  fest  gekauft
anzusehen  sind,  wenn  sie  nicht  innerhalb  einer  den
Umständen  entsprechenden  Frist  nach  Empfang
der  Sendung  zur  Verfügung  gestellt  werden:  eine
spätere  Ablehnung  der  Ware  oder  eine  Kürzung
des  Rechnungsbetrags  ist  unzulässig.  Die  vorstehenden -
  Grundsätze  gelten  auch  dann,  wenn  über
die  Art  und  Güte  oder  über  die  Menge  oder  den
Preis  der  Mustersendung  bei  der  Bestellung  nichts
gesprochen  wurde.
G  126.  Bd.  1  —  Bl.  23  —  26.  Mai  1905.
2.
Ein  Handelsgebrauch,  nach  welchem  Kurz-  Abnahmepflicht
bei  Verkauf  auf
waren,  welche  auf  „Abfordern“  verkauft  „Abforder“
wurden,  innerhalb  drei  Monaten  abzunehmen -
  sind,  besteht  nicht.  Es  ist  Sache
des  Verkäufers,  bei  derartigen  Geschäften  eine
Apt,  Gutachten.  **
            
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