28. Abschnitt: Kurz-, Galanterie- und Luxuswaren.
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28. Abschnitt: Kurz-, Galanterie- und
Luxuswaren.
Kaufabschluß
Es besteht kein Handelsgebrauch in dem Handel
über Mustersendungen. ¬
mit Kurz- und Galanteriewaren, daß Muster
sendungen mangels besonderer Vereinbarung als
fest gekauft gelten; wohl aber ist es unter Kaufleuten -
Handelssitte, daß Mustersendungen, die auf
Bestellung zugesandt werden und über welche dem
Empfänger Rechnung erteilt wird, als fest gekauft
anzusehen sind, wenn sie nicht innerhalb einer den
Umständen entsprechenden Frist nach Empfang
der Sendung zur Verfügung gestellt werden: eine
spätere Ablehnung der Ware oder eine Kürzung
des Rechnungsbetrags ist unzulässig. Die vorstehenden -
Grundsätze gelten auch dann, wenn über
die Art und Güte oder über die Menge oder den
Preis der Mustersendung bei der Bestellung nichts
gesprochen wurde.
G 126. Bd. 1 — Bl. 23 — 26. Mai 1905.
2.
Ein Handelsgebrauch, nach welchem Kurz- Abnahmepflicht
bei Verkauf auf
waren, welche auf „Abfordern“ verkauft „Abforder“
wurden, innerhalb drei Monaten abzunehmen -
sind, besteht nicht. Es ist Sache
des Verkäufers, bei derartigen Geschäften eine
Apt, Gutachten. **