Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

10.  Abschnitt:  Eier.
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Wenngleich  als  regelmäßiges  Gewicht  Nomalgemicht.
für  eine  Kiste  Eier,  wie  sie  im  vorliegenden  Falle
bestellt  sind  („echte,  frische,  volle  Trinkeier,  keine
kleinen  dazwischen  gepackt“),  im  Dezember  89  bis
90  kg  angenommen  werden  muß,  so  ergibt  das  im
Frachtbrief  auf  348  kg  angegebene  Gewicht  der  vier
Kisten  allein  noch  nicht,  daß  die  Eier  nicht  bestellungsgemäß ¬
  ausgefallen  sind,  da  auf  das  Gewicht
der  Kisten  auch  die  Stärke  derselben  und  die  Verpackung ¬
  von  erheblichem  Einflusse  sind.
29.  März  1904.
Bl.  188
G  252.  Bd.  I  13. -

Rügefrist.
Für  die  Untersuchung  von  40  Schock  Eiern  im
Monat  Juni  zur  Prüfung  auf  Mängel  im  Sinne  des
§  377  des  Handelsgesetzbuchs  wird  im  Eierhandel
eine  Frist  von  24  Stunden  nach  Empfang  als  angemessen ¬
  erachtet.
G  179.  Bd.  I  —  Bl.  190  —  18.  Februar  1905.
F.  Agenten.
14.
Vergütung.
Im  Eierhandel  werden  dem  Agenten  äußer  der
Provision  auch  die  Kosten  für  Depeschen  und
Auslagen  vergütet.
G  94.  Bd.  VII  —  Bl.  161  —  23.  Mai  1906.
G.  Vinkulationsgeschäft.
15.
Im  Einfuhr-Geschäft  von  Österreich-  Ungarn,
Galizien,  Rußland  usw.  kommt  es  häufig  vor,  daß
            
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