Volltext : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, [1])

1.  Abschnitt.  Handslskauf.
91
Geschäftszweigen,  die  Bedingung  3/3  Monatsakzept -
  dahin  ausgelegt,  daß  der  Käufer  und
Schuldner  berechtigt  und  verpflichtet  ist,  nach
drei  Monaten  sein  eigenes  Drei-Monats-Akzept
in  Zahlung  zu  geben.
G  189.  Bd.  I  —  Bl.  278  —  15.  Juli  1905.
31.
Die  Klausel  auf  den  Rechnungen:  „Ziel  3  Monat  „Zel  s  Monat
Netto  gegen
unsere  Tratte  oder
netto  gegen  unsere  Tratte  oder  Kassa  innerhalb  kassa  innerhalb
30  Tagen  mit
30  Tagen  mit  1½%  Skonto“  bedeutet,  daß  der  11%  Skonto.
Lieferant  berechtigt  sein  will,  alsbald  bei  Lieferung
der  Ware  eine  Dreimonatstratte  zu  ziehen.
Der  Empfänger  kann  jedoch  die  Trassierung  ablehnen,
mit  der  Erklärung,  daß  er  innerhalb  30  Tagen  unter
Abzug  von  einundeinhalb  Prozent  Barzahlung
leisten  wolle.  Gibt  der  Empfänger  diese  Erklärung
nicht  ab,  oder  unterläßt  er  die  Barzahlung  innerhalb
des  angegebenen  Zeitraums,  so  ist  der  Lieferant
berechtigt,  eine  Tratte  —  fällig  drei  Monate  vom
Tage  der  Rechnung  —  zu  ziehen,  deren  Annahme
nunmehr  der  Empfänger  der  Ware  nicht  verweigern
darf.  Eine  Verpflichtung  des  Empfängers  zur  Barzahlung -
  nach  Ablauf  von  30  Tagen,  lediglich  deshalb, -
  weil  derselbe  die  Trassierung  innerhalb  dieses
Zeitraums  nicht  verlangt  hat,  kann  nicht  als
Handelsgebrauch  bezeichnet  werden.
Der  Ausdruck  „mit  Anschaffung  an  die  Hand
gehen“  ist  vielfach  gebräuchlich;  darunter  kann
            
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