III. Lehre von Foderungen. 293
Trödel Contract, allenfalls auch bey jedem
andern Vertrage, der auf ein Aequiva
lent geht, wenn eine lex commissoria
dabey ist.
§. 234.
Wohlthätige Verträge.
Ein wohlthätiges Geben hat bey der
Schenkung oder dem Geschenke (Beydes
donatio) Statt, welche wegen der nachher
gebornen Kinder, oder als Schenkung un
ter Ehegatten angefochten werden können,
und oft nur eine anständige Einkleidung ei
nes in der That auf beyden Seiten belä
stigenden Geschäffts sind (honor, honora
rium, in Beziehung auf etwas Künftiges
oder etwas Vergangenes). Ein wohlthä
tiges Thun ist bey der unentgeltlichen Ueber
nahme eines Auftrags, und ein wohlthäti
ges Gestatten bey dem in Rücksicht auf
die Sache selbst schon oben da gewesenen
Leihen.
§. 235.
Verträge aufs Ungewisse.
Verträge, die wesentlich von einem un
sind theils
gewissen Ereignisse abhäugen,
solche,
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