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das Wohl des Bürgers zu fährden und das
Zutrauen des Clienten zu milsbrauchen.
Nur die Leistung einer Sicherheit, und
zwar einer baaren Caution, die jeden Augenblick ¬
angegriffen werden kann, stellt das Publicum ¬
sicher, giebt dem Verfahren des Anwalts ¬
die nöthige Bedächtigkeit, Vorsicht und
TTreue. Sie soll mehr pfychologisch wirken,
als dem Clienten für die groben Versehen leines ¬
Vertheidigers Ersatz leisten wollen, wozu
keine Caution grofs genug seyn könnte.
Der Betrag dieser GeldCaution wird sich
nach den gewöhnlich vorkommenden wichtigern ¬
oder minder wichtigern Sachen, nach der
Anzahl der vorkommenden Procelle richten.
Man hat in Westphalen die Caution der Notarien ¬
nach der Bevölkerung der Städte oder
Cantons, worin sie ihre Amtsgeschäfte ausüben,
bestimmt *). Ich halte dafür, dafs man bei
den Advocaten einen solchen Maasstab nicht
annehmen dürfe, weil die Wichtigkeit des Objects ¬
einer Streitfache lich nicht nach der gröfsern ¬
oder geringern Menschenzahl der Stadt,
sondern nach ganz andern Dingen richtet. Zunächst ¬
muss ein Unterschied zwischen Advocaten ¬
und Prokuratoren gemacht werden,
wenn beide getrennt find. Erstere haben mit
der Form des Procelfes nichts zu thun, ihre
Caution haftet daher nur für Fahrlalligkeit und
grobe Versehen der Sache selblt. Diese Caution ¬
wird darnach bestimmt werden müllen,
ob
*) Königl. Decret vom 7. Febr. 1809, die Notariats-Ordnung ¬
enthaltend. Art. 24 fl.
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