816 Zur Entstehung der österreichischen Strafproceßordnung von 1873.
Gunsten der Censur veröffentlichte, gipfelte in dem Nachweise der Unentbehrlichkeit ¬
der Preßjury in dem Momente, wo die Censur aufgegeben
wird. Und aus welchem Grunde erklärt Gentz die Preßjury für unentbehrlich? ¬
Weil, wie er hinzufügt, die Gerichte die Last dieser Jurisdiction ¬
auf die Länge nicht tragen können. Und wer die Zustände kennt,
wer sich vergegenwärtigt, um was es sich in Preßprocessen handelt, wird
zugeben müssen, daß mehr als ein bloßes Körnlein Wahrheit in diesem
Ausspruche Friedrich Gentz's liegt, der wird auch nicht umhin können,
bei Beurtheilung von Sprüchen der Geschwornen in Preßsachen auch
diese Erwägung neben anderen Rücksichten sprechen zu lassen.
Daß aber ferner die Wirksamkeit einer Jury, die blos Jury in
Preßsachen ist, etwas in höchstem Grade Bedenkliches sein muß, das,
glaube ich, läßt sich vor jedem Forum vollständig vertreten. Ich bin
weit entfernt, das hohe Haus durch Bilder bestechen zu wollen, aber
selbst das Bild, das ich an anderer Stelle gebraucht habe") und das
heute hier als verfänglich incriminirt wurde, selbst dieses Bild, glaube
ich, läßt sich rechtfertigen, weil sich auch der Gedanke, der ihm zu
Grunde liegt, rechtfertigen läßt. Und wenn mir durchaus ein Gegenstand ¬
entgegengestellt wird, der giftige Miasmen verbreitet
läugne, daß die Jury ein solcher sei, und darum kann dieses Bild
mein Gleichniß nicht widerlegen — so will ich selbst dieses Bild mir
noch aneignen und glaube auch dieses für meine Sache verwerthen zu
können. Wir wissen es ja, daß es Gegenden gibt, die solange vom
Fieberhauche ungesund gemacht werden, als blos einzelne Wohnstätten
sich in denselben befinden, und daß das einzige Mittel, diesen giftigen
Hauch aus der Campagna zu vertreiben, darin gefunden wird, an die
Stelle des einzelnen Hauses die Stätte der Wohnung zahlreicher
Menschen zu setzen.
Ich werde nicht wagen, das hohe Haus mit diesem Bilderspiele
weiter zu behelligen und werde daher zur einfachen nüchternen Erörterung ¬
der Natur der Sache übergehen. Es ist klar, daß, wenn der
Mann, der auf der Geschwornenbank sitzt, heute über einen Dieb zu
urtheilen hat, der sich an dem Eigenthume seines Nächsten vergriff,
und morgen wieder über einen Mann, der dem Anderen an das Leben
gegangen ist, er dann das Gefühl: er sei ein Richter, der nach Wahrheit ¬
und Gesetz und nur darnach zu urtheilen hat — in sehr lebhafter ¬
Weise in sich aufnehmen wird. Es wird dann eher möglich
sein, daß das Gericht und die Parteien am dritten Tage, wo er vielleicht ¬
über eine Preßsache zu urtheilen hat, ihm klar zu machen, daß
er diesen und nur diesen Standpunkt einzunehmen habe. Ebenso ist
es klar, daß, wenn der Geschworne immer nur Preßsachen und Angelegenheiten, ¬
die eine rein politische Seite haben, vor sich hat, ja,
wenn speciell bei der Auswahl der Geschwornen der Gedanke allein
*) In der Sitzung des Abgeordetenhauses vom 22. Mai 1872 (Kaserer
S. 179) ward die Jury, auf Preßsachen beschränkt, einem Baume verglichen, „der
auf einsamer Höhe der heißen Sonne und den Stürmen ausgesetzt ist."