Volltext : Kleine Schriften über Strafrecht und Strafprozeß (100)

816  Zur  Entstehung  der  österreichischen  Strafproceßordnung  von  1873.
Gunsten  der  Censur  veröffentlichte,  gipfelte  in  dem  Nachweise  der  Unentbehrlichkeit ¬
  der  Preßjury  in  dem  Momente,  wo  die  Censur  aufgegeben
wird.  Und  aus  welchem  Grunde  erklärt  Gentz  die  Preßjury  für  unentbehrlich? ¬
  Weil,  wie  er  hinzufügt,  die  Gerichte  die  Last  dieser  Jurisdiction ¬
  auf  die  Länge  nicht  tragen  können.  Und  wer  die  Zustände  kennt,
wer  sich  vergegenwärtigt,  um  was  es  sich  in  Preßprocessen  handelt,  wird
zugeben  müssen,  daß  mehr  als  ein  bloßes  Körnlein  Wahrheit  in  diesem
Ausspruche  Friedrich  Gentz's  liegt,  der  wird  auch  nicht  umhin  können,
bei  Beurtheilung  von  Sprüchen  der  Geschwornen  in  Preßsachen  auch
diese  Erwägung  neben  anderen  Rücksichten  sprechen  zu  lassen.
Daß  aber  ferner  die  Wirksamkeit  einer  Jury,  die  blos  Jury  in
Preßsachen  ist,  etwas  in  höchstem  Grade  Bedenkliches  sein  muß,  das,
glaube  ich,  läßt  sich  vor  jedem  Forum  vollständig  vertreten.  Ich  bin
weit  entfernt,  das  hohe  Haus  durch  Bilder  bestechen  zu  wollen,  aber
selbst  das  Bild,  das  ich  an  anderer  Stelle  gebraucht  habe")  und  das
heute  hier  als  verfänglich  incriminirt  wurde,  selbst  dieses  Bild,  glaube
ich,  läßt  sich  rechtfertigen,  weil  sich  auch  der  Gedanke,  der  ihm  zu
Grunde  liegt,  rechtfertigen  läßt.  Und  wenn  mir  durchaus  ein  Gegenstand ¬
  entgegengestellt  wird,  der  giftige  Miasmen  verbreitet
läugne,  daß  die  Jury  ein  solcher  sei,  und  darum  kann  dieses  Bild
mein  Gleichniß  nicht  widerlegen  —  so  will  ich  selbst  dieses  Bild  mir
noch  aneignen  und  glaube  auch  dieses  für  meine  Sache  verwerthen  zu
können.  Wir  wissen  es  ja,  daß  es  Gegenden  gibt,  die  solange  vom
Fieberhauche  ungesund  gemacht  werden,  als  blos  einzelne  Wohnstätten
sich  in  denselben  befinden,  und  daß  das  einzige  Mittel,  diesen  giftigen
Hauch  aus  der  Campagna  zu  vertreiben,  darin  gefunden  wird,  an  die
Stelle  des  einzelnen  Hauses  die  Stätte  der  Wohnung  zahlreicher
Menschen  zu  setzen.
Ich  werde  nicht  wagen,  das  hohe  Haus  mit  diesem  Bilderspiele
weiter  zu  behelligen  und  werde  daher  zur  einfachen  nüchternen  Erörterung ¬
  der  Natur  der  Sache  übergehen.  Es  ist  klar,  daß,  wenn  der
Mann,  der  auf  der  Geschwornenbank  sitzt,  heute  über  einen  Dieb  zu
urtheilen  hat,  der  sich  an  dem  Eigenthume  seines  Nächsten  vergriff,
und  morgen  wieder  über  einen  Mann,  der  dem  Anderen  an  das  Leben
gegangen  ist,  er  dann  das  Gefühl:  er  sei  ein  Richter,  der  nach  Wahrheit ¬
  und  Gesetz  und  nur  darnach  zu  urtheilen  hat  —  in  sehr  lebhafter ¬
  Weise  in  sich  aufnehmen  wird.  Es  wird  dann  eher  möglich
sein,  daß  das  Gericht  und  die  Parteien  am  dritten  Tage,  wo  er  vielleicht ¬
  über  eine  Preßsache  zu  urtheilen  hat,  ihm  klar  zu  machen,  daß
er  diesen  und  nur  diesen  Standpunkt  einzunehmen  habe.  Ebenso  ist
es  klar,  daß,  wenn  der  Geschworne  immer  nur  Preßsachen  und  Angelegenheiten, ¬
  die  eine  rein  politische  Seite  haben,  vor  sich  hat,  ja,
wenn  speciell  bei  der  Auswahl  der  Geschwornen  der  Gedanke  allein
*)  In  der  Sitzung  des  Abgeordetenhauses  vom  22.  Mai  1872  (Kaserer
S.  179)  ward  die  Jury,  auf  Preßsachen  beschränkt,  einem  Baume  verglichen,  „der
auf  einsamer  Höhe  der  heißen  Sonne  und  den  Stürmen  ausgesetzt  ist."
            
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