Zahl der Patente.
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was sich also so beeilen! Die jetzige Erfahrung zeigt schon, dass
diese erhofften Folgen nicht eingetreten sind. Eine Statistik der
Fälle liegt leider noch nicht vor; allein es ist sicher, dass der
grösste Theil der Einsprüche als unbegründet abgewiesen wird.
In den Jahren 1878/1882 wurden 5949, 6528, 7017, 7174,
7569 Patente im deutschen Reich angemeldet und 4200, 4410,
3966, 4339, 4131 Patente ertheilt, also 1749, 2118, 3051,
2835, 3438 zurückgewiesen. Einsprüche erfolgten: 740, 972,
897, 955, 985; sie sind also seit 4 Jahren stehen geblieben,
während die Zahl der Zurückweisungen um mehr als die Hälfte
stieg. Von allen Patenten fällt die Hälfte schon nach Einem Jahre
und von den übrig Bleibenden gibt doch nur eine geringe Zahl
Anlass zu Streit. — Wozu also von vornherein 1000 Prozesse
führen? Um schliesslich 10 Prozesse zu vermeiden!? — Das
heisst doch in der That die Rechtsbeständigkeit der Patente zu
theuer erkauft! Und sind sie es denn alsdann? Keineswegs! Es
wäre ein entschiedener Missstand, wenn alle die Patente, welche
dem deutschen Patent-Amt durchschlüpfen, aufrecht blieben und
man nicht gegen sie angehen könnte !
Schuloff hebt ganz richtig gegen die Prüfung hervor, dass
die Prüfungs-Behörde eine natürliche und gesetzliche Gegnerin der
Patente ist und sich „nur schwer zu der Bestätigung aufraffen
werde, dass eine Erfindung neu sei.“ Zeuge dessen sei die frühere
preussische Behörde. Das System schliesse „demnach eine Gefahr
für den Patent-Werber in sich, welcher sich auch das amerikanische
Gesetz bewusst“ sei. Besser kann man die Nachtheile der Prüfung
nicht schildern. Schuloff glaubt nun, sie durch einen vierfachen
Instanzenzug beseitigen zu können, irrt sich darin aber ebenso
sehr wie oben. Noch so viele Instanzen werden die Mängel nicht
entfernen, welche in der Sache selbst liegen! Die Mitglieder des
Patent-Amtes mit ihren sachkundigen Hilfsarbeitern sind besser
orientirt als irgend sonst Jemand. Wenn nun diese, wie die Erfahrung -
zeigt, trotz aller Vorsicht falsche Patente ertheilen, was
soll man dann von Ändern erwarten?! Von einer „Beseitigung der
Mängel“ und noch dazu einer „gründlichen“ kann daher keine