Familienrecht.
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nicht seiner Pflicht gemäss verwaltet, sondern auch, wenn
sonst ein gerechter Grund vorhanden ist anzunehmen,
dafs der Tutor insgeheim die Tutel nicht mit der gehörigen ¬
Treue verwalte, oder dieses künftig nicht thun werde.
Das Erstere ist der Fall, wenn der Tutor dasjenige thut,
was er nicht thun darf, oder dasjenige auf eine gröbliche
Weise unterlässt, was er thun muss; das Letztere aber,
wenn der Tutor die Tutel angenommen hat, da er sich
wegen eines gegründeten Verdachts gleich Anfangs hätte
entschuldigen könneu 2); eben so wenn er bei der über
ihn angestellten Untersuchung sich zu Bestechungen hat
verleiten lassen, wenn er über das Vermögen des Pupillen
ein Inventar zu errichten versäumt hat, oder wenn er sich
weigert seinem Mittutor über die Verwaltung Rechenschaft ¬
abzulegen u. s. w. 3) Die suspecti accusatto war
quasi publica *). So lange der Process dauert, wird dem
Tutor die Verwaltung entzogen 5), nach geendigtem Pro2) ¬
Dahin gehört insonderheit, wenn der Vormund sich auf
das älterliche Verbot berufen konnte, Fr. 21. § 2. D. 26, 5.
oder auf bittere Feindschaft (inimicitiae capitale) mit dem
Vater des Pupillen, ohne dass vor dessen Tode eine Aussöhnung -
erfolgte, § 9. u. 11. J. 1, 25., oder auf einen
wichtigen Process, den er mit dem Pupillen führt, oder
mit dessen Vater geführt hat. §.4. 12. I. 1, 25. Fr. 6. §. 18.
Fr. 21. D. 27, 1. Auch die Schuldner und Gläubiger des
Unmündigen (s. §. 99.) sind hieher zu rechnen. Vgl. Nov.
72. c. 1. Auth. Minoris debitor C. 5, 54.
Fr. 3. §. 12. 14. 15. D. 26, 10. §. 5. 10. I. 1, 26. Fr. 7. 19.
D. 26, 7. Ueberhaupt gilt der in der c. 5. C. 5, 45. bemerkte -
Grundsatz: „In postulandis suspectis tutoribus seu curatoribus -
non vires patrimoniorum principaliter, sed an nihil
segniter, nihil fraudulenter geratur perpendi oportet.“
§ 5. I. 1, 26. Fr. 1. § 6. D. 26, 10. c. 6. in f. C. 5, 43.
5) Die Begünstigung des Pupillen macht, dass hier ganz abgewichen ¬
wird von der sonst geltenden Regel: pendente lite
nihil debet innovari. §.7. I. 1, 26. c.8. C. 5, 45.