Metadaten : Lehrbuch des gemeinen deutschen Privatrechts (1)

Erstes  Buch.
Personen=Recht.
Erstes  Kapitel.
Die  Standesverschiedenheiten  und  die  mit  denselben  in
Verbindung  stehenden  Rechtsverhältnisse  1).
§.  33.
A.  Uebersicht  der  Standesverschiedenheiten.
Drei  Stände  können  in  unserm  heutigen  Rechtszustande
geschieden  werden;  der  Adel-,  der  Bürger-  und  der  BauerStand. ¬
  Nicht  richtig  ist  es,  diese  Stände  als  GeburtsStände ¬
  zu  bezeichnen.  Zwar  geht  der  adelige  Stand  des
Vaters  auch  auf  seine  ehelichen  Kinder  über,  jedoch  nur
unter  der  Voraussetzung,  daß  diese  nicht  eine  Beschäftigung ¬
  wählen,  welche  sie  einem  andern  Stande  zuweis't.
Ebenso  sind  die  Kinder  der  Bauern  zwar  zum  Bauernstande
zu  zählen,  aber  sie  gehen  durch  die  Ansiedelung  in  einer
Stadt  oder  dadurch,  daß  sie  eine  andere  Beschäftigung  als
den  Landbau  wählen,  in  den  Bürgerstand  über.  Die  drei
1)  I.  St.  Pütter  über  den  Unterschied  der  Stände,  besonders
des  hohen  und  niederen  Adels  in  Deutschland,  Göttingen  1795.  8.
Eug.  Montag  Geschichte  der  deutschen  staatsbürgerlichen  Freiheit  oder
der  Rechte  des  gemeinen  Freien,  des  Adels  und  der  Kirchen  Deutschlands. ¬
  Bamberg  1812.  13.  2  Bände  8.  —  Hüllmann  Geschichte
des  Ursprungs  der  Stände  in  Deutschland.  2  Ausg.  Berlin  1830.
8.—  Eichhorn  Rechtsgeschichte  §.  15  —  17.  47—52.  193—196.
337  —  348.  445—  448.  544.  545.  563.
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Wolff  d.  P.  R.
            
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