Objekt : Ehrlich, Hermann: ¬Die Viehversicherung im Deutschen Reiche und ihre geschichtliche Entwickelung

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Die  Anstalt  versicherte  gegen  Verluste  bei  Pferden  und  Rindern  und  erstreckte
sich  auf  ganz  Deutschland.  Sie  war  somit  nicht  nur  die  erste  größere  Gesellschaft
hinsichtlich  der  Ausdehnung  des  Versicherungsobjektes,  sondern  auch  hinsichtlich  der
räumlichen  Ausdehnung.
Die  Versicherungsabtheilung  der  Pferde  war  von  derjenigen  des  Rindviehes ¬
  getrennt.
Die  Jahresprämie  belief  sich  anfänglich  bei  Pferden  auf  3  Prozent.  Vergütet
wurden  *  des  Werthes,  wovon  die  eine  Hälfte  sogleich  nach  dem  Schadenfalle,
die  andere  Hälfte  am  Jahresschlusse  gezahlt  wurde.  Für  Rindvieh  wurden  von
den  Gesellschaftsmitgliedern  von  jedem  Thaler  der  Versicherungssumme  6  Pfennige
bei  kurz  laufenden  Versicherungen  pro  Monat  1  Pfennig  von  jedem  versicherten
Thaler  erhoben,  wobei  eine  Nachschußverbindlichkeit  von  2½2  Prozent  pro  anno
festgestellt  war.  Vergütet  wurde  die  volle  Taxsumme,  und  zwar  2  sofort,  der
Rest  am  Jahresschlusse.
Die  Ergebnisse  dieser  in  der  Geschichte  ersten  großartigen  Viehversicherungsanstalt ¬
  waren  in  Bezug  auf  die  Theilnahme  im  ersten  Jahre  sehr  günstig;  indeß
hatte  die  Gesellschaft  schwer  mit  Milzbrand  und  Lungenfäule  unter  dem  Rindvieh
zu  kämpfen,  sodaß  die  Ausgabe  die  Einnahme  weit  überstieg.
Es  waren  nämlich  versichert:  *)  15  042  Stück  Rindvieh  mit  397  110  Thlr.
Die  Prämie  darauf  betrug  abzüglich  der  Agenturprovision  7  255  Thlr.  14  Sgr.  9  Pfg.
Erlöse  aus  geschlachtetem  Vieh
1021  „  7  „  —  21 „
  „  14  „  —Zinsen „

Summa  Einnahme
8  298  Thlr.  5  Sgr.  9  Pfg.
Die  Ausgaben  stellten  sich  wie  folgt:
Viehverluste  zu  23  Vergütung  auf  558  Stück  Rindvieh  10  628  Thlr.  6  Sgr.  —  Pfg.
Retourprämien,  Errichtungskosten
276  „  1  „  —  Verwaltungskosten „

1765  „  1  „  10  Summa „
  Ausgabe  12  669  Thlr.  8  Sgr.  10  Pfg.
Um  dieses  Defizit  von  4371  Thlr.  3  Sgr.  10  Pfg.  zu  decken,  und  da  ein
Theil  der  Versicherungen  noch  nicht  abgelaufen  war,  beschloß  die  Direktion  mit
Genehmigung  der  am  19.  Dezember  1834  gehaltenen  ersten  Generalversammlung
die  Einziehung  des  Nachschusses  von  2  ½2  Prozent,  was  eine  Summe  von
6  450  Thlr.  8  Sgr.  ergab.
Von  den  Verlusten  kamen  nicht  weniger  als  32  %  auf  Milzbrand,  und  28  %
auf  Lungenentzündung  und  Lungenfäule.
Infolge  so  großer  Verluste  ohne  allgemeine  Seuchen  erkannte  man,  daß
einestheils  die  Gefahr  zu  gering  beurtheilt  sei,  anderentheils  aber  ein  Mittel  aufgefunden ¬
  werden  müsse,  um  die  Sorge  der  Versicherten  auf  ihr  Vieh  mehr  als
bisher  wach  zu  erhalten.  Die  Generalversammlung  beschloß  daher:
1.  die  Erhebung  einer  Prämie  nach  dem  Verhältniß  der  Gefahr  und  als
Minimum  3  Prozent;
*)  Masius.  Lehre  der  Versicherung.  Leipzig.  Fest'sche  Buchhandlung.  1846.  S.  395  ff.
            
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