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Die Anstalt versicherte gegen Verluste bei Pferden und Rindern und erstreckte
sich auf ganz Deutschland. Sie war somit nicht nur die erste größere Gesellschaft
hinsichtlich der Ausdehnung des Versicherungsobjektes, sondern auch hinsichtlich der
räumlichen Ausdehnung.
Die Versicherungsabtheilung der Pferde war von derjenigen des Rindviehes ¬
getrennt.
Die Jahresprämie belief sich anfänglich bei Pferden auf 3 Prozent. Vergütet
wurden * des Werthes, wovon die eine Hälfte sogleich nach dem Schadenfalle,
die andere Hälfte am Jahresschlusse gezahlt wurde. Für Rindvieh wurden von
den Gesellschaftsmitgliedern von jedem Thaler der Versicherungssumme 6 Pfennige
bei kurz laufenden Versicherungen pro Monat 1 Pfennig von jedem versicherten
Thaler erhoben, wobei eine Nachschußverbindlichkeit von 2½2 Prozent pro anno
festgestellt war. Vergütet wurde die volle Taxsumme, und zwar 2 sofort, der
Rest am Jahresschlusse.
Die Ergebnisse dieser in der Geschichte ersten großartigen Viehversicherungsanstalt ¬
waren in Bezug auf die Theilnahme im ersten Jahre sehr günstig; indeß
hatte die Gesellschaft schwer mit Milzbrand und Lungenfäule unter dem Rindvieh
zu kämpfen, sodaß die Ausgabe die Einnahme weit überstieg.
Es waren nämlich versichert: *) 15 042 Stück Rindvieh mit 397 110 Thlr.
Die Prämie darauf betrug abzüglich der Agenturprovision 7 255 Thlr. 14 Sgr. 9 Pfg.
Erlöse aus geschlachtetem Vieh
1021 „ 7 „ — 21 „
„ 14 „ —Zinsen „
Summa Einnahme
8 298 Thlr. 5 Sgr. 9 Pfg.
Die Ausgaben stellten sich wie folgt:
Viehverluste zu 23 Vergütung auf 558 Stück Rindvieh 10 628 Thlr. 6 Sgr. — Pfg.
Retourprämien, Errichtungskosten
276 „ 1 „ — Verwaltungskosten „
1765 „ 1 „ 10 Summa „
Ausgabe 12 669 Thlr. 8 Sgr. 10 Pfg.
Um dieses Defizit von 4371 Thlr. 3 Sgr. 10 Pfg. zu decken, und da ein
Theil der Versicherungen noch nicht abgelaufen war, beschloß die Direktion mit
Genehmigung der am 19. Dezember 1834 gehaltenen ersten Generalversammlung
die Einziehung des Nachschusses von 2 ½2 Prozent, was eine Summe von
6 450 Thlr. 8 Sgr. ergab.
Von den Verlusten kamen nicht weniger als 32 % auf Milzbrand, und 28 %
auf Lungenentzündung und Lungenfäule.
Infolge so großer Verluste ohne allgemeine Seuchen erkannte man, daß
einestheils die Gefahr zu gering beurtheilt sei, anderentheils aber ein Mittel aufgefunden ¬
werden müsse, um die Sorge der Versicherten auf ihr Vieh mehr als
bisher wach zu erhalten. Die Generalversammlung beschloß daher:
1. die Erhebung einer Prämie nach dem Verhältniß der Gefahr und als
Minimum 3 Prozent;
*) Masius. Lehre der Versicherung. Leipzig. Fest'sche Buchhandlung. 1846. S. 395 ff.