Vorrede
zur zweiten Ausgabe.
Seit dem Erscheinen der ersten Ausgabe meines Systems
des Concursprocesses ist diese Theorie im Ganzen nur
von Schweppe, von Andern aber blos in einzelnen
Gegenstaͤnden bearbeitet worden. Sch weppens Schrift
beschraͤnkt sich auf das gemeine Recht, und selbst fuͤr dieses ¬
sind darin viele wichtige Fragen, welche in aͤlterer
und neuerer Zeit die Concursgerichte beschaͤftigt haben,
entweder uͤbergangen oder zu duͤrftig dargestellt oder unrichtig ¬
beurtheilt worden, wie ihm denn meine fruͤhere
Bearbeitung dieser Theorie ganz unbekannt geblieben ist,
ob er schon unpartheiisch anerkennt, daß die Ausbildung
des Concursprocesses vornemlich der Saͤchsischen Gesetzgebung ¬
und den Saͤchsischen Processualisten zu verdanken ¬
sei.
Je weniger in neuern Zeiten die Gesetzgebungen
thaͤtig gewesen sind, die vielfachen streitigen Fragen des
Concursrechts zu entscheiden und den Gang des Concurs¬