Metadaten : Kori, August Sigismund: System des Concurs-Processes nebst der Lehre von den Classen der Gläubiger nach gemeinen und königl. sächs. Rechten

Vorrede
zur  zweiten  Ausgabe.
Seit  dem  Erscheinen  der  ersten  Ausgabe  meines  Systems
des  Concursprocesses  ist  diese  Theorie  im  Ganzen  nur
von  Schweppe,  von  Andern  aber  blos  in  einzelnen
Gegenstaͤnden  bearbeitet  worden.  Sch  weppens  Schrift
beschraͤnkt  sich  auf  das  gemeine  Recht,  und  selbst  fuͤr  dieses ¬
  sind  darin  viele  wichtige  Fragen,  welche  in  aͤlterer
und  neuerer  Zeit  die  Concursgerichte  beschaͤftigt  haben,
entweder  uͤbergangen  oder  zu  duͤrftig  dargestellt  oder  unrichtig ¬
  beurtheilt  worden,  wie  ihm  denn  meine  fruͤhere
Bearbeitung  dieser  Theorie  ganz  unbekannt  geblieben  ist,
ob  er  schon  unpartheiisch  anerkennt,  daß  die  Ausbildung
des  Concursprocesses  vornemlich  der  Saͤchsischen  Gesetzgebung ¬
  und  den  Saͤchsischen  Processualisten  zu  verdanken ¬
  sei.
Je  weniger  in  neuern  Zeiten  die  Gesetzgebungen
thaͤtig  gewesen  sind,  die  vielfachen  streitigen  Fragen  des
Concursrechts  zu  entscheiden  und  den  Gang  des  Concurs¬
            
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