Full text: Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (1)

Lib. I. Tit. II. 
De Origine Iuris. 
Die Absicht des Kaiser Justinians bey diesem Titel 
der Pandecten war, den Rechtsgelehrten einen Leit 
faden in die Hände zu geben, nach welchem sie der rechts 
beflissenen Jugend die Geschichte des römischen Rechts und 
der Regimentsverfassung des römischen Staats, vortragen 
nicht weniger eine Anleitung zur Kenntniß der Litteratur 
und der römischen Rechtsgelehrten geben könnten, weil ohne 
diese Kenntnisse niemand, der ein Rechtsgelehrter werden 
will, fortkommen kann. Der größte Theil dieses Titels ist 
aus des POMPONII libro singulari Enchiridii genommen, 
wie die Ueberschrift der L. 2. h. t. zeiget; welches Fragment 
sich jedoch nur bis auf die Zeiten Hadrians erstreckt. Da 
nach der heutigen Lehrmethode die Rechtsgeschichte, und die 
übrigen in diesem Titel beruͤhrten propadevtischen Wahrhei 
ten nicht mehr bey den Pandecten, sondern in eignen Vor 
lesungen gelehrt zu werden pflegen, auch uͤberdies an Schrif 
ten, wodurch die römische Rechts- und Staats 
geschichte ist bearbeitet worden 3*), kein Mangel ist, so 
über 
84) Wir können die vorzüglichsten Schriften dieser Art in zwey 
Classen bringen, einmal in solche, die eine Erläuterung 
des Pomponiussischen Fragments oder der L. 2. 
D. de O. I. enthalten, unter welchen ausser dem oben 
schon angeführten van der MUELEN, noch besonders RUPERTI 
Animadversiones, Corn. van BYNCKERSHOEK Praetermissa, wel 
che
	        
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