Inhaltsverzeichnis : Allerneueste Nachrichten von Juristischen Büchern, Academischen Abhandlungen, Deductionen und Verordnungen grosser Herren (Bd. 8 = Th. 57-64 (1751))

gründl.  Anweisung  zum  Kriegesrecht.  35
Das  neunzehende  Hauptstück  beleuchtet  die
Salvaguardien,  und  beschreibet  sie  durch  besondere -
  und  ausserordentliche  Beschützungen,
welche  derjenige,  so  das  Recht  Krieg  zu  führen
hat,  entweder  selbst,  oder  durch  andere,  entweder -
  gewissen  Personen,  oder  gewissen  Sachen,
oder  beyden  zugleich  vor  Geld,  oder  um  sonst  zu
Kriegs=  und  Friedens  Zeiten  zu  dem  Ende  ertheilet, -
  damit  solche  vor  aller  Gefahr  und  Beleidigung, -
  befreyet  seyn  mögten.  Sie  sind
entweder  allgemeine,  oder  sonderbare,  beständige, -
  oder  nur  auf  eine  Zeitlang  verliehene,  unumschränckte, -
  oder  eingeschränckte,  geistliche
oder  weltliche.  Kein  Officier  kan  ohne  aus=  168
drückliche  oder  stillschweigende  Exlaubniß  eine
Salvaguardie  ertheilen.  Selbige  werden  ent=  170
weder  durch  Personen,  oder  schrifftlich,  oder
auch  durch  Zeichen  ertheilet.  Die  Verletzung
der  Salvaguardie  wird  verschiedentlich  bestrafet, -
  wie  solches  sich  aus  dem  §.  359.  und  folgenden -
  ergiebet.
Das  zwanzigste  Hauptstück  begreifet  das
Fouragieren  in  sich,  lehret,  was  fouragieren  seydessen -
  Eintheilungen,  die  Ursachen,  die  Orte,
aus  welchen  die  Fourage  zu  hohlen  sey,  die
Pflichten  desjenigen  /  welcher  bey  Fouragirung
die  Aufsicht  hat,  wie  solche  Personen,  welche
wider  ihre  Pflichten  handeln,  bestrafet  werden -
  u.  d.  g.
Das  ein  und  zwanzigste  Hauptstück  zergliedert -
  die  Lehre  von  der  Beute  und  Plünderung -

C  2
Vorlage:
+
Max-Planck-Institut  für
Trier
Haall
Stadtbibliothek  Weberbach
europäische  Rechtsgeschichte
            
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