Erstes Buch.
Tit. I.
De iustitia et jure.
§. 1.
Schriften; verschiedene Bedeutungen des Worts ius.
Die ersten vier Titel der Pandecten enthalten blos all
gemeine Begriffe und Wahrheiten vom Rechte üͤber
haupt, und den mancherley Gattungen und Quellen dessel
ben, und sind gleichsam als Vorbereitungsgründe der bür
gerlichen Rechtsgelahrtheit anzusehen. Dieselben vorauszu
schicken, war auf jeden Fall nöthig, man betrachte nun die
Pandecten des K. Justinians als einen Volkscoder"), oder,
welches sie nach der Absicht des Kaisers gleichfalls seyn soll
ten, als ein zum wissenschaftlichen Unterricht aptirtes Rechts
ystem. Der Anfang wird mit Bestimmung der Begriffe
von
1) Daß billig in einem Volksgesetzbuche, eben so wie in allen
andern Lehr= und Unterrichtsbüchern, zuförderst allgemeine
Grundsätze des Rechts vorausgeschickt, und bey jeder Materie
ein richtiger Hauptbegriff angegeben werden sollte, hat neuer
lich der Verfasser des Versuchs eines Auszugs der
Röm. Gesetze, in den Anmerkungen zum 1—IV. Buch der
Pandecten S. 97. u. f. richtig bemerkt, und das neue Ge
setzbuch für die Preußischen Staaten giebt ein musterhaftes
Beyspiel davon.
A
Glücks Erläut. d. Pand. 1. Th | |