Volltext : Siewert, Peter: Grundschulfinanzierung und Grundschulpolitik

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Soweit  zur  Festsetzung  der  Bedarfs-  und  Steuerkraftmeßzahlen.
Liegt  nun  die  Steuerkraftmeßzahl  einer  Gemeinde  unter  ihrer
Bedarfsmeßzahl,  so  erhält  sie  vom  Land  allgemeine  Zuweisungen,
deren  Höhe  sich  nach  der  Differenz  zwischen  den  verglichenen
Meßzahlen  bemißt.  Dabei  erfolgt  in  der  Regel  kein  vollständiger
Ausgleich  sondern  lediglich  eine  Verbesserung  der  Finanzkraft
bis  zu  bestimmten  Schwellenwerten,  die  zwischen  den  Ländern
variieren.
Wie  schon  erwähnt,  erhalten  die  kommunalen  Gebietskörperschaften
neben  diesen  allgemeinen  Zuweisungen  noch  zweckgebundene  Leistungen -
  der  Länder  sowohl  innerhalb  als  auch  außerhalb  des  Steuerverbundes, -
  die  bei  der  Beurteilung  der  Wirkungen  des  Finanzausgleichs -
  ebenfalls  zu  berücksichtigen  sind.  Andererseits  erheben
die  Länder  zum  Teil  aber  auch  Umlagen  bei  ihren  Gemeinden  (GV)
bzw.  ziehen  sie  zur  Finanzierung  bestimmter  Aufgaben  mit  heran.
Ein  Beispiel  ist  die  in  Tabelle  10  aufgeführte  Finanzausgleichsumlage -
  in  Baden-Württemberg,  deren  Aufkommen  zu  38,73  beim  Land
verbleibt.  Derartige  Abführungen  an  das  Land  schmälern  die  Finanzmassen -
  der  Gemeinden  (GV)  wieder.
Ein  Ländervergleich  über  die  Wirkungen  des  bisher  skizzierten
kommunalen  Finanzausgleichs  hat  ferner  zu  beachten,  daß  die  Aufgabenverteilung -
  zwischen  Land  und  kommunalen  Gebietskörperschaften
in  den  Ländern  unterschiedlich  geregelt  ist.  Versucht  man  die
davon  ausgehenden  Einflüsse  auf  den  Finanzausgleich  auszuschalten,
so  ergibt  sich  hinsichtlich  der  Auswirkungen  des  kommunalen  Finanzausgleichs -
  auf  die  Gemeindefinanzmassen  in  den  Jahren  1970
und  1973  größenordnungsmäßig  das  in  Tabelle  11  wiedergegebene
Bild.
Abschließend  bleibt  festzuhalten,  daß  die  finanzielle  Abhängigkeit -
  der  Gemeinden  von  den  Ländern  relativ  stark  ist.  Dies  nicht
nur,  weil  ein  großer  Teil  der  Landeszuweisungen  mehr  oder  weniger
zweckgebunden  ist,  sondern  auch,  weil  die  Länder  die  Höhe  der
            
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