Full text: Trommer, Ulrich: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1965 - 1983

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III.2.1 Direkte Förderung 
III.2.1.1 Begriff und quantitative Größenordnung 
Der in der Literatur häufig verwendete Begriff der "direkten 
Förderung" umfaßt ein inhomogenes Maßnahmenbündel, nämlich so- 
wohl Förderungsmaßnahmen mit lenkender Absicht in Forschungsthe- 
matik und -durchführung durch externe Vorgabe des Aufgabenziels 
(direkte Projektförderung als Programmförderung) als auch solche 
mit lediglich globaler institutioneller Förderungsintention, zum 
Beispiel Förderung der Forschung an Hochschulen, der Grundlagen¬ 
forschung bei der Max-Planck-Gesellschaft (direkte institutio- 
nelle Förderung als Globalförderung). Dazwischen liegt nun eine 
Reihe von Förderungsmaßnahmen (zum Beispiel "Gemeinschaftsfor- 
schung" "Vertragsforschung" "Wagnisfinanzierung"), die hin- 
sichtlich ihrer allgemeinen beziehungsweise spezifischen Förde- 
rungsabsichten sowie hinsichtlich der geförderten Institutionen 
sowohl Elemente der direkten als auch der indirekten Förderung 
aufweisen. Die Entscheidung, welchem Instrument sie zugeordnet 
werden, muß fallweise und nach den überwiegenden beziehungsweise 
vorherrschenden Kriterien erfolgen. 
Direkte Forschungsförderung bezeichnet die unmittelbare finan- 
zielle Förderung von Institutionen und/oder von Projekten aus 
staatlichen Forschungsprogrammen durch den staatlichen Finanzie- 
rungsträger. Sie kann finanzierungstechnisch in institutioneller 
Form oder als Projektförderung erfolgen. Direkte Förderung ist 
dies sei nochmals betont - nicht deckungsgleich mit Programm- 
förderung nach dem steuerungsspezifischen Kriterium. 
Indirekte Forschungsförderung dagegen bestimmt sich idealtypisch 
aus ihrem allgemeinen Förderungscharakter sowohl hinsichtlich 
des Förderungsziels (generell-globale Förderung von Forschung) 
als auch hinsichtlich der Förderungsadressaten (keine bestimmten 
Institutionen). Die Förderung erfolgt mittelbar, das heißt über 
die Gewährung von zumeist steuerlichen beziehungsweise steuer¬ 
ähnlichen Vergünstigungen (Abschreibungen, Zulagen) an die for-
	        
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