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III.2.1 Direkte Förderung
III.2.1.1 Begriff und quantitative Größenordnung
Der in der Literatur häufig verwendete Begriff der "direkten
Förderung" umfaßt ein inhomogenes Maßnahmenbündel, nämlich so-
wohl Förderungsmaßnahmen mit lenkender Absicht in Forschungsthe-
matik und -durchführung durch externe Vorgabe des Aufgabenziels
(direkte Projektförderung als Programmförderung) als auch solche
mit lediglich globaler institutioneller Förderungsintention, zum
Beispiel Förderung der Forschung an Hochschulen, der Grundlagen¬
forschung bei der Max-Planck-Gesellschaft (direkte institutio-
nelle Förderung als Globalförderung). Dazwischen liegt nun eine
Reihe von Förderungsmaßnahmen (zum Beispiel "Gemeinschaftsfor-
schung" "Vertragsforschung" "Wagnisfinanzierung"), die hin-
sichtlich ihrer allgemeinen beziehungsweise spezifischen Förde-
rungsabsichten sowie hinsichtlich der geförderten Institutionen
sowohl Elemente der direkten als auch der indirekten Förderung
aufweisen. Die Entscheidung, welchem Instrument sie zugeordnet
werden, muß fallweise und nach den überwiegenden beziehungsweise
vorherrschenden Kriterien erfolgen.
Direkte Forschungsförderung bezeichnet die unmittelbare finan-
zielle Förderung von Institutionen und/oder von Projekten aus
staatlichen Forschungsprogrammen durch den staatlichen Finanzie-
rungsträger. Sie kann finanzierungstechnisch in institutioneller
Form oder als Projektförderung erfolgen. Direkte Förderung ist
dies sei nochmals betont - nicht deckungsgleich mit Programm-
förderung nach dem steuerungsspezifischen Kriterium.
Indirekte Forschungsförderung dagegen bestimmt sich idealtypisch
aus ihrem allgemeinen Förderungscharakter sowohl hinsichtlich
des Förderungsziels (generell-globale Förderung von Forschung)
als auch hinsichtlich der Förderungsadressaten (keine bestimmten
Institutionen). Die Förderung erfolgt mittelbar, das heißt über
die Gewährung von zumeist steuerlichen beziehungsweise steuer¬
ähnlichen Vergünstigungen (Abschreibungen, Zulagen) an die for-