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d. h. die maßgeblichen Funktions- und Zielbestimmungen -
systematischen Unterrichts sind, wenn ihre Verwirklichung -
nicht von vorneherein in Frage gestellt
werden soll, auf die Anerkennung von seiten der Eltern -
angewiesen. Schwächt dagegen die eine Instanz
"die Autorität und die Achtung der anderen" (s. Ebda.), -
so wird mit der erzieherischen Autorität zugleich -
die Verbindlichkeit der notwendigen allgemeinen -
Handlungsbestimmungen überhaupt in Frage gestellt
Elternhaus und Schule müssen also "einander unterstützen -
und zusammenwirken, um den gemeinsamen, so
wichtigen Zweck zu erreichen" (s. Ebda.). Das Dilemma, -
daß durch divergierende Zielsetzungen "sittliche
Erziehung und die Entwicklung einer rationalen Grundeinstellung -
überhaupt in Frage gestellt werden, kann
nach Hegels Auffassung nicht dadurch beseitigt werden, -
daß an die Stelle der "ersten Totalität" des
"Lebensverhältnisses" (s.a.a.O., S. 350) im Kreis
der Familie die Schule als eine andere, zweite "Totalität" -
tritt, die Existenz des jungen Menschen im
ganzen in Anspruch nehmend. Die "zweifache Existenz'
(s. Ebda.), in die das Leben mit dem Schuleintritt
"zerfällt" (s. Ebda.), muß vielmehr als notwendige
Bedingung sich entwickelnder Selbständigkeit und
autonomer Subjektivität begriffen werden. Der partiellen -
Ablösung von der "ersten Totalität" des
Lebens in der Familie entspricht die Begrenzung pädagogischer -
Einflußnahme und Verantwortung auf seiten
der Schule. Die "zweifache Existenz" in "abgesonderten -
Kreisen" (s. Ebda.) erschwert zwar, da sie die
Vermittlung konträrer Formen der Selbsterfahrung notwendig -
macht, den Prozeß der Identitätsbildung, muß
aber zugleich als die entscheidende Voraussetzung
sich entfaltender Selbstbestimmung verstanden werden.
Derdie Existenz im ganzen umfassende Anspruch sitt-