Full text: Scheltz, August: Versuch über den Werth der alten Sprachen und des Studiums klaßischer Literatur der Griechen und Römer

Max 
lanck-Institut für Bildt 
...... 
preußischen geblieben. 
Der größere Theil der | 
Kunstausdrücke unsers Landrechtes ist aus den 
römischen Gesetzbüchern genommen, manche gar 
nicht, viele erweitert oder eingeschränkt, kein 
einziger (welches auch nicht dahin gehörte) ge 
lehrt d. h. etimologisch und historisch erklärt wor 
den. Viele justinianäische Gesetze sind beinahe 
wörtlich, noch mehrere modifizirt in daßelbe ü 
bergegangen, dabei sehr oft die den römischen 
Gesetzen beigefügten Gründe der Kürze wegen 
ausgelaßen, oder besondern Zeitbedürfnißen und 
Umständen angepaßt, endlich sind mehr oder we 
niger ganze Lehren oder einzelne Gegenstände 
umfaßend, die Prinzipien des römischen Rechts 
beibehalten worden, welche, auch bei Abände 
rung spezieller Gesetze immer entschiedenen Ein 
fluß auf das Ganze behalten und deren Geist 
nur dann erkannt wird, wenn man die römischen 
Gesetze in ihrer ursprünglichen Verbindung und 
Beziehungen studirt. Aus welchem einleuchtend 
wird, daß, um den Plan des Landrechtes, die 
Zwecke der Gesetzgebung, ihre Vollkommenheiten 
und Mängel im Allgemeinen sowohl, als den 
tiefer liegenden Verstand der einzelnen Gesetze
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer