Full text: Scheltz, August: Versuch über den Werth der alten Sprachen und des Studiums klaßischer Literatur der Griechen und Römer

Max-Planck-Institut für Bildungst 
58. 
ben, zur Ehre meines Zeitalters und weil, die, 
deren achtungswerthe Beispiele uns noch voran 
leuchten bewirken, daß wenigstens Scham zurück 
hält, wozu Verderbtheit vielleicht führen könnte. 
Voräusgesetzt also man wolle nicht, daß die Ju 
risprudenz in der Folge aus der Reihe der Wis 
senschaften verdrängt werde, so erkenne man es 
für nothwendig, daß Rechtsgelehrte die Werke 
des Alterthums studiren, zuerst unmittelbar für 
ihre Wißenschaft, und dann um mit andern, 
hauptsächlich dieser verwandten Gegenständen der 
Gelehrsamkeit vertraut zu werden. 
In folgenden liegen die Zwecke die erreicht 
werden wenn man das römische Recht mit Hül 
fe der Quellen, in den Grundsprachen erlernt. 
Erstlich kann keine Wißenschaft als solche be 
stehen ohne Bildung des historischen Zusammen 
hanges ihrer Entstehung und Entwickelung nach 
allen ihren Theilen. Ungemein, und nirgends 
wichtiger wie hier, ist für filosofische Theoretiker 
zu wißen, in welcher Verbindung, auf welche 
Veranlaßungen und zu welchen Zwecken die ein 
zelnen Grundsätze und Lehren mit ihren Ein 
schränkungen und Modifikazionen entstanden sind.
	        
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